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Bericht des Vorstandes zur Jahreshauptversammlung der NGM-Bayern, am 10. Februar 2001
Begrüßung
Liebe Mitglieder der Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern, ich danke allen, die sich heute auf den Weg nach Erlangen gemacht haben, um mit uns über unsere Arbeit zu sprechen. Ich begrüße in unserer Mitte:
• In Vertretung des Erlanger Sozialreferenten und 1. Vorsitzenden des “Vereins Dreycedern e.V.“, der sich wegen einer Erkrankung entschuldigen muss, seine Stellvertreterin, meine Stadtratskollegin aus der SPD-Fraktion Frau Dr. Brigitte Mugele (Übrigens eine der besten Ärztinnen aus dem „Focus“). Sie ist Oberärztin im Klinikum am Europakanal und Fachfrau für Drogenfragen. In dieser Eigenschaft hat sie den Verein „Sprungbretter“ gegründet, der als Reso-Maßnahme in der Woche dieses Lokal betreibt, mit einem ähnlichen Kooperationsvertrag, wie wir als Notgemeinschaft ihn auch für den Fall des Modellversuchs mit Dreycedern abgeschlossen haben. Darüber wird Frau Dr. Mugele uns aber in ihrem Grußwort noch berichten.
• Den Geschäftsführer der AOK-Geschäftsstelle in Erlangen, Herrn Betzelt, der immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen hat, wie wir es in den letzten Jahren mit Freude in den AOK-Direktionen, in denen wir um Unterstützung gebeten haben, auch immer erlebt haben. Für uns ist es ein großer Fortschritt, dass bei den AOK’en nun endlich das Behandlungsfehlermanagement eingeführt wurde und wir hoffen, dass auch die anderen Kassen den Sorgen der medizingeschädigten Patienten bald ein offenes Ohr leihen werden.
• Außerdem können wir in unserer Mitte einen alten Bekannten begrüßen, nämlich Herrn Prändtl vom Behandlungsfehlermanagement der AOK in München, der, wenn es irgend möglich ist, keine Veranstaltung der Notgemeinschaft auslässt.
• Ich begrüße sehr gern in unserer Mitte den Vorsitzenden der “Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Hessen -Patient im Mittelpunkt- e.V.“ Herrn Michael Hahn und seine Lebensgefährtin Frau Monika Lindner, die sich in Hessen am Aufbau der Notgemeinschaft beteiligt. Wir sind ja sehr stolz, dass es uns gelungen ist, im letzten halben Jahr zwei weitere Notgemeinschaften in Hessen und Niedersachsen zu gründen und, dass die Zusammenarbeit sehr harmonisch ist. Der Vorsitzende von Niedersachsen, Herr Wolfgang Steidele kann leider heute nicht da sein, hat uns aber in einem Schreiben, das ich nachher verlesen werde, seine besten Wünsche übermittelt.
• Wir sind sehr froh, dass aus diesem „Haus der Gesundheit" die Geschäftsführerin Frau Katrin Kokocinski und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau Heidi Kilian‑Gerber, mit der wir im Falle des Modellversuchs eng zusammenarbeiten werden, heute unter uns sind, denn das ist ja nicht selbstverständlich am Wochenende. Ich freue mich, dass sie etwas zur geplanten Zusammenarbeit sagen wollen.
• Ich darf auch sehr herzlich die Vertreter der Medien begrüßen, die ja auch schon vor einer Woche ihr Interesse bei unserem Pressegespräch gezeigt haben und schon einen großen Artikel in der hiesigen Zeitung gebracht haben, ebenso kam ein Bericht im Frankenfernsehen. Eine sehr erfreuliche Tatsache ist auch, dass ein Journalist, der nicht zum Pressegespräch kommen konnte, extra am Donnerstagnachmittag bei mir zuhause war und nun Artikel für die kirchlichen Blätter schreiben will.
• Noch nicht begrüßen kann ich unseren „Gesundheitsbürgermeister“ Gerd Lohwasser, der sich zum Ziel seiner politischen Arbeit in dieser Stadt gesetzt hat, aus Erlangen eine „Gesundheitsstadt“ zu machen. Ihm verdanken wir ein Empfehlungsschreiben für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, in dem er uns, der Notgemeinschaft und dem „Haus der Gesundheit“, bescheinigt, dass wir gute Arbeit machen und, dass bei uns der Modellversuch in guten Händen wäre. Gerd Lohwasser verfolgt sein Ziel sehr intensiv und musste darum heute an der Zukunftswerkstatt „Erlangen 2030“ teilnehmen. Er hat mir aber zugesagt, im Anschluss daran, im Laufe des Nachmittags, zu kommen.
Ich darf nun die Gäste, die ein Grußwort sprechen möchten, darum bitten.
Frau Stadträtin Dr. Mugele für den Verein Dreycedern und die SPD-Fraktion.
Den Leiter unserer AOK-Geschäftsstelle in Erlangen, Herr Betzelt.
Den Vorsitzenden der “Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Hessen -Patient im Mittelpunkt- e.V. Herrn Michael Hahn.
Ich darf nun das Schreiben von dem Vorsitzenden der “Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Niedersachsen -Patient im Mittelpunkt- e.V.“, Wolfgang Steidele vorlesen.
Liebe Mitglieder der “Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern e.V.“.
Für Ihre Mitgliederversammlung
am 10.02.2001 wünsche ich Ihnen im Namen der NGM Niedersachsen viel Erfolg.
Zum Brief der Bundesarbeitsgemeinschaft der NGM in Deutschland e.V.
unterzeichnet von Frau Bartz möchten wir vollständigkeitshalber doch einige
Bemerkungen machen.
Bei der Entwicklung unserer Patienteninitiative in Niedersachsen, die zur Gründung
unserer “Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Niedersachsen -Patient im
Mittelpunkt-“ geführt hat, wurden wir von der NGM-Bayern, namens Frau Grille
und Herrn Kraus, in außerordentlicher Weise mit Hinweisen und know how
jederzeit unterstützt. Mit der NGM in Nordrhein Westfalen fand nur ein
Telefongespräch zwischen Frau Bartz und mir statt, in dem sie sich hauptsächlich
über die 1. Vorsitzende der NGM Bayern in teilweise unschöner und
beleidigender Form äußerte. Ich gab Frau Bartz zu verstehen, dass die NGM
Niedersachsen sich in keinster Weise hinsichtlich vergangener Vorgänge zur
Parteilichkeit auffordern ließe. Nachdem mir Frau Bartz Tage darauf
Informationsmaterial zusandte mit der Aussicht auf ein persönliches Gespräch,
war die NGM Niedersachsen umso überraschter, als das Amtsgericht Lüneburg uns
einige Wochen später einen Brief der NGM Nordrhein Westfalen mit der Bitte um
Stellungnahme zusandte. In diesem Brief wurde gegen unsere Vereinsgründung
Einspruch eingelegt (Dieses Schreiben liegt bei), mit dem Tenor der
Wettbewerbsverzerrung (unverständlich in unserer gemeinsamen Sache).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Steidele / 1. Vorsitzender
Nicht als Grußrednerinnen, sondern hoffentlich bald als liebe Kolleginnen im Modellversuch möchte ich nun Frau Kokocinski und Frau Kilian-Gerber bitten, über unsere geplante Zusammenarbeit zu sprechen.
Ich bin sehr froh, dass wir diese Jahreshauptversammlung im „Haus der Gesundheit" des Vereins Dreycedern abhalten können und damit unseren Kooperationspartner für den Modellversuch zur Patientenberatung nach 5 65 SGB, für den wir hoffentlich in den nächsten Tagen den Zuschlag bekommen.
Ich darf nun Herrn Kirchhoff den Vorsitzenden von Dreycedern als Hausherrn bitten, den Verein, die Einrichtung und unsere Zusammenarbeit vorzustellen.
Wir kommen nun zum Bericht der beiden Vorsitzenden.
Ich möchte Sie fragen, ob es Ihnen recht ist, wenn wir zuerst den Bericht zur Kenntnis nehmen und dann alles nacheinander diskutieren?
Ewald Kraus wird beginnen.
1. Mitgliederbewegung:
Gedenken der Verstorbenen
Sehr geehrte Anwesende, liebe Mitglieder, ich darf Sie bitten sich zum Gedenken unserer verstorbenen Mitglieder von den Plätzen zu erheben.
Seit der letzten Hauptversammlung verstarben:
am
04.03.2000 Herr Bernhard Schindler im Alter von 85 Jahren. Herr Schindler war
seit dem 11.02.1997 Mitglied in der Notgemeinschaft.
am 19.01.2001 Frau Elfriede Hesse im Alter von 59 Jahren. Frau Hesse war erst im
Februar diesen Jahres der Notgemeinschaft beigetreten.
Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von den Plätzen erhoben, ich danke
Ihnen.
Liebe Mitglieder, ich darf nun erfreuliches zu dem Tagesordnungspunkt Mitgliederbewegung berichten.
Gegründet
wurde die NGM, wie viele wissen, am 03.Oktober 1996.
An diesem Tag hatte der Verein 41 Mitglieder. Nach dem Gründungstag traten im
Jahr 1996 weitere 26 Personen der Notgemeinschaft bei, sodass Ende 1996 die NGM
67 Mitglieder hatte.
1997 schlossen sich 19 Personen dem Verein an, sodass wir zum Jahresende 86
Mitglieder zählten.
Im Jahr 1998 erhöhte sich die Mitgliederzahl um 17, bei 21 Eintritten und 4
Austritten auf 103.
1999 konnten 57 neue Mitglieder aufgenommen werden. Da in diesem Jahr 10
Mitglieder austraten wuchs die Mitgliederzahl zum Jahresende auf 150 an.
Den größten Zuwachs aber konnten wir im letzten Jahr verzeichnen. Es traten nämlich
127 neue Mitglieder der Notgemeinschaft bei. Obwohl durch Übertritte nach
Hessen, Austritte, Erlöschen der Mitgliedschaft durch Tod und Ausschlüsse
wegen Nichtbezahlung der Beiträge oder unbekanntem Wohnungswechsel 20 Abgänge
zu verzeichnen waren, erhöhte sich die Mitgliederzahl zum 31.12.2000 auf
insgesamt 257.
Durch weitere Beitritte seit Jahresbeginn sind wir mittlerweile auf 262
Mitglieder angewachsen.
Wenn man das so hört, muss man sich zuerst einmal freuen, dass sich so viele Betroffene zusammenschließen. Wir können auch zu Recht stolz darauf sein, dass die Mitgliederzahl in den letzten beiden Jahren, seit dem die Vorstandschaft in der jetzigen Besetzung die Verantwortung übernommen hat, auf das 2½-fache angewachsen ist. Wenn man sich aber darüber im klaren ist, dass alle diese Menschen viele Probleme haben und sich von der NGM Hilfe und Unterstützung versprechen, so kann man sich denken, dass dies für uns Ehrenamtliche eine große zeitliche Belastung bedeutet. Denn die Mitglieder werden mehr, die Ehrenamtlichen, die Verantwortung übernehmen und aktiv mitarbeiten aber nicht in dem gleichen Umfang. Wir brauchen in Zukunft in dem bald vorhandenem Büro Entlastung, um die viele Arbeit auf weitere ehrenamtliche Schultern verteilen zu können.
2. Politische Arbeit/Modellversuche (Ursula Grille)
Über unsere politische Arbeit habe ich ja schon in den vergangenen Informationsveranstaltungen berichtet. In unserem dicken Jahresarbeitsbericht 2000 kann man alles genau nachlesen, darum fasse ich mich jetzt kurz.
· Ich habe die Notgemeinschaften in einer Sitzung der Arbeitsgruppe „Fortentwicklung der Patientenrechte“ im Bundesgesundheitsministerium vertreten und die Sicht der Patienten zum Thema Patientenbeteiligung dargelegt.
· Ich beantragte bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Krankenkassen die Mittel für die Modellversuche nach § 65 SGB V, die in 2000 nicht ausgegeben werden konnten, doch für die Zertifizierung der besten Modellversuche zu verwenden.
· Ich habe Verbindung mit Frau Dr. Veronika Carstens aufgenommen, weil sie mutig alternative Heilmethoden vertritt und da auch vielfältigen Widerstand bekommt.
· Ich habe bei der Thomas‑Dehler‑Stiftung zum Thema „Ethik im Gesundheitswesen“ Stellung genommen.
· Ewald Kraus und ich haben die Stellungnahme der NGM-Bayern zur Gutachterfrage vom Dezember 1999 um die Begutachtung durch Berufsgenossenschaftsgutachter erweitert und ich habe sie in einer Podiumsveranstaltung der Berufsgenossenschaften vertreten. Das Ergebnis unseres Auftritts war das Angebot von Seiten der Berufsgenossenschaften, dass wir als Patientenorganisation bei allen Gutachterweiterbildungen dabei sein sollen und darüber reden sollen, welchen oft verheerenden Einfluss schlechte Gutachten auf das Schicksal von Betroffenen haben.
· Ich habe Frau Ministerin Fischer schriftlich gebeten, sich nicht dem Druck von außen zu beugen und den angefangenen Weg für die Patienten doch weiterzugehen.
· Ich habe der neuen Ministerin Schmidt gratuliert und sie gebeten, den ihr vom Kanzler in einem Interview eingeräumten Spielraum nicht zur Einschränkung der Aktivitäten zur Verbesserung der Situation der Patienten zu nutzen.
· Ich habe zusammen mit den beiden Frauen aus Dreycedern, Kokocinski und Kilian‑Gerber, die Sie ja nun auch kennen, den Modellversuch ausgearbeitet, der von den Krankenkassen vergeben wird.
· Ein besonders spannendes Stück Arbeit war aber die Vorbereitung und Ausarbeitung eines Modellversuchs des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema „Der Patient als Partner im medizinischen Entscheidungsprozess“. Das Organisieren aller notwendigen Partner, nämlich Ärzte, Patienten und den perimed-Verlag, den Verlag, der die besten bisher verfügbaren Aufklärungsformulare herstellt, war deshalb schwierig, weil man sich von Ärzteseite eine gute Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen noch nicht vorstellen kann und wir immer wieder Kampfesstimmung nachgesagt bekommen. Weil wir als bayerische Notgemeinschaft eine „Organisation ohne Biss" sind und das sage ich, weil uns das vorgeworfen wurde, weil wir alle, auch die deren Verhalten wir verändern wollen, anständig anreden, darum ist es uns gelungen, eine sehr qualifizierte und gute Zusammensetzung der Modellpartner zu bekommen.
Es arbeiten mit:
Das
Herzlabor des Waldkrankenhauses/Erlangen (Dr. Max Hubmann)
Die Kinderchirurgie der Universitätsklinik/Erlangen (Prof. Hümmer)
Die Brendan-Schmittmann-Stiftung des Virchowbundes der niedergelassenen Ärzte/
Regensburg (Frau Dr. Brigitte Ernst)
Das Carl-Korth-Institut/Erlangen (Dr. Max Hubmann)
Der perimedCOMpliance-Verlag/Erlangen/(Frau Christina Schürr) und die
Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern e.V./(Frau Ursula Grille)
Das Erfreulichste an diesem Vorschlag ist, dass alle Beteiligten sich einig waren, dass dies unter der Leitung der Notgemeinschaft passieren soll, weil die Patientenbeteiligung das wichtigste Anliegen in der Ausschreibung ist.
Alle diese Aktivitäten sind mindestens mit Ewald Kraus abgesprochen und dem Vorstand mitgeteilt. Ich danke an dieser Stelle für die große Einigkeit, die uns verbindet und für die tröstenden Worte, die ich des öfteren brauchte und von allen bekam und ich danke ganz besonders Ewald Kraus, der trotz seiner aufreibenden Berufsarbeit so viel Zeit findet, um mir zur Seite zu stehen.
3. Mitarbeit/KISS/Selbsthilfe/LAGH (Ewald Kraus)
Über die gute Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfebüro der Stadt Würzburg bekam die NGM-Bayern von dem Gesundheitsamt Karlstadt eine Einladung zur Beteiligung an dem von den Selbsthilfegruppen des Landkreises Main-Spessart ausgerichteten Selbsthilfemarkt in Karlstadt. Allerdings wurde das Engagement unserer Mitglieder, die den Infostand aufstellten und betreuten nicht belohnt, denn aufgrund des schlechten Wetters am 27. Mai 2000 wurde die ganze Aktion im wahrsten Sinne des Wortes "ein Schlag ins Wasser". An dem vom Selbsthilfebüro Würzburg organisierten 4. Würzburger Gesundheitstag am 23. Juni 2001, in der Würzburger Innenstadt wird die NGM erstmals mit einem Infostand vertreten sein. Durch die persönliche Mitgliedschaft von Ewald Kraus im "Förderverein Selbsthilfe e.V." in Würzburg bekommen wir die Gelegenheit zur Einweihung des durch die Förderung dieses Vereines geschaffenen Selbsthilfehauses am 14. Februar 2001 mit einem Infostand vertreten zu sein.
Am 06. Mai 2000 war die NGM am 1. Staffelsteiner Diabetiker Tag ebenfalls mit einem Infostand vertreten. Ermöglicht hatte dies unser Mitglied Roswitha Ellner mit tatkräftiger Unterstützung ihres Ehemannes.
Durch die Arbeit von Peter Heller und Hanne Schnabel, die die Kontakte im mittelfränkischen Raum zu den Gesundheitsämtern bzw. der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen KISS pflegen, konnte sich die NGM im April auf der Gesundheitsmesse in Nürnberg, am 08. Juli auf dem mittelfränkischen Selbsthilfemarkt in Erlangen und auf der Selbsthilfebörse in der Kulturfabrik in Roth mit einem Infostand darstellen. Wir hoffen sehr, dass Frau Schnabel sich in Zukunft hier weiter engagiert.
Herr Ernst Reischl hat seine Absicht bekundet, im Raum München diese Kontakte ebenfalls aufzunehmen und die NGM-Bayern darzustellen. Dafür dürfen wir ihm schon im voraus recht herzlich danken.
Von der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte in Bayern e.V. kurz LAGH wurde die NGM-Bayern zu deren Mitgliederversammlung am 12.10.2000 nach München eingeladen. Ursula Grille und Ewald Kraus waren als Vertreter der NGM anwesend und Ursula Grille konnte unsere Arbeit den Vertretern der Selbsthilfeorganisationen vortragen. Unserem Aufnahmeantrag wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung zugestimmt. Ein Traumergebnis, wenn man bedenkt, dass der von dem ersten Vorsitzenden der NGM Herrn Basel gestellte Aufnahmeantrag damals abgelehnt wurde und dies von dem Geschäftsführer der LAGH als eine uns begleitende Altlast bezeichnet wurde. Wir sind jedenfalls froh darüber der LAGH anzugehören, denn durch die Mitgliedschaft sind wir Selbsthilfegruppen die einem gemeinsamen Krankheitsbild angehören gleichgestellt und können dadurch auch nach § 29 SGB V gefördert werden.
4. Zusammenarbeit mit Ärzten/Anwälten (Ursula Grille)
Wie
problematisch immer wieder die Zusammenarbeit mit Ärzten und Anwälten ist, weiß
bei uns jedes Mitglied. Wir müssen darum als NGM jeden zarten Kontakt mit einem
wohlmeinenden Arzt oder Anwalt pflegen. Und wir müssen sie erst einmal
kennenlernen. Wir sollten den berühmten Biss mit dem man jemand beißt, nicht
anwenden, denn jeder Arzt ist erst einmal Arzt und will den Menschen helfen. Ein
Teil dieser Ärzte wissen ganz genau, wie es um das Gesundheitswesen bestellt
ist und sind auch vorsichtig bereit, an Veränderungen mitzuarbeiten. Diese möchten
wir sammeln!
Aus diesem Grunde sind, Ewald Kraus und ich auch nach Hamburg zu einer Tagung
gefahren, die das IMPat-Institut veranstaltet hat. Dieses Institut ist von RA
Funke, einem als ehrlichen Patientenanwalt bekannten Mann und seiner Frau
Rosemarie gegründet worden. Es ging um die Problematik des vorgerichtlichen
Gutachtens. Für uns war das Thema deshalb sehr interessant, weil wir ja
mittlerweile eine Zusammenarbeit mit Frau Dr. med. Susann Schindler begonnen
haben, die ja diese vorgerichtlichen Beurteilungen der Krankenunterlagen macht,
was nicht heißt, dass sie nicht auch in laufende Prozesse eingreifen kann.
Wir hatten einen ganzen Abend lang die Möglichkeit mit Frau Funke, die damals
ihren Mann vor einer Woche verloren hatte, zu sprechen und konnten dadurch
Einblick bekommen, dass eine solche Einrichtung, die gute Gutachter versucht zu
finden, eine ungemein hilfreiche Einrichtung ist. Wir hatten bei dieser Tagung
auch ein Gespräch mit dem Würzburger Proktologen und Gutachter Imhof, der uns
seine Mitarbeit bei einer eventuellen Einrichtung eines solchen Instituts im Süden
der Bundesrepublik zugesagt hat.
Nach unserer Informationsveranstaltung in Kempten haben wir, Ewald Kraus und ich
uns noch mit Frau Dr. Schindler und Herrn Dr. Blumberg zusammengesetzt und über
eine mögliche Zusammenarbeit zum Zwecke des Aufbaus einer solchen Einrichtung
nachgedacht. Leider konnte ich, durch eine längere, schwere Erkrankung, diese
Dinge im alten Jahr nicht mehr weiter betreiben. Aber das Vorhaben besteht.
In den letzten Monaten ist immer wieder die Praxis der Vermittlung von Patienten
durch Patientenorganisationen an Rechtsanwälte, die die Betroffenen gnadenlos
durch zu hohe Streitwerte abzocken, ins Gerede gekommen. Wir wollen nicht zu
diesen Patientenorganisationen gehören und sind darum auch in der Auswahl der
Rechtsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten wollen vorsichtig. Ich meine aber
auch, dass wir respektieren müssen, wenn sie einmal wegen der persönlichen örtlichen
Verknüpfungen Vertretungen ablehnen. Ich denke, es wäre schlimmer, wenn sie
die Vertretungen annehmen würden und dann innerlich auf der Seite des Bekannten
ständen, der dann ja Beklagter wäre.
5. Erster Gründungsversuch eines Bundesverbandes der Notgemeinschaften (Ewald Kraus)
Ich möchte zu diesem sicherlich sehr wichtigen Thema chronologisch die wegweisenden und entscheidenden Ereignisse vortragen, die letztendlich dazugeführt haben, dass es nicht zu einem Vollzug der angestrebten Gründung des Bundesverbandes mit den Partnervereinen aus Baden‑Württemberg und Nordrhein‑Westfalen kommen konnte.
Dieses Thema in allen Einzelheiten darzulegen würde den zeitlichen Rahmen dieser Veranstaltung sprengen, weshalb wir eine Dokumentation von Schriftstücken zusammengestellt haben, aus der im Detail alle Aktivitäten nachzulesen sind, die sich ausschließlich oder aber auch zum Teil mit dem Thema Bundesverband befassen.
Diese über 70 Schriftstücke umfassende Dokumentation ist auch Beleg dafür wie intensiv und umfangreich uns dieses Thema beschäftigte Sie liegt hier zur Einsichtnahme durch daran interessierte Mitglieder aus.
Bereits auf der ersten Sitzung nach der Wahl der jetzigen Vorstandschaft am 09.01.1999 in Staffelstein befassten wir uns mit dem Thema Zusammenarbeit der drei damals bestehenden Notgemeinschaften und fassten den Beschluss zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, aus der dann nach Gründung weiterer Landesverbände ein Bundesverband entstehen soll. Dieser Bundesverband war bis heute Thema auf jeder weiteren Vorstandssitzung.
Am 09.04.1999 trafen sich dann Vorstandsmitglieder aus Nordrhein‑Westfalen, Baden‑Württemberg und Bayern in Nürnberg. Es wurde die Bildung einer "Arbeitsgemeinschaft der Notgemeinschaften Medizingeschädigter" verabredet und dass sich Gisela Bartz um den Entwurf einer Satzung bemühen wird. Dieser von Herrn RA Korioth gefertigter Entwurf lag dann auch bereits im Juni 1999 vor.
Am 27./28.12.1999 wurde dann auf Initiative von Gisela Bartz von den Ersten Vorsitzenden der drei Notgemeinschaften eine provisorische Satzung unterzeichnet, da diese zur Eröffnung eines Kontos benötigt würde, zur Beantragung von Bundesfördermitteln. Ursula Grille stimmte nur mit dem Hinweis "zur Eröffnung eines Kontos" zu, da eine Vereinssatzung nur durch eine Gründungsversammlung beschlossen werden kann.
Am 07.04.2000 trafen sich in Stuttgart je zwei Vorstandsmitglieder der drei Notgemeinschaften, Ursula Grille und Ewald Kraus für Bayern, zu einer Gründungsversammlung und zur Klärung offener Punkte der Satzung, die dann von den restlichen Mitgliedern der Mitgliederversammlung noch zu unterzeichnen gewesen wären.
Obwohl es im Vorfeld wegen der Delegierung von Herrn RA Korioth als Vertreter der Notgemeinschaften zur Beratergruppe des Gesundheitsministeriums durch Gisela Bartz, was ohne die vorher vereinbarte Absprache mit Bayern geschah, zu Unstimmigkeiten kam, haben wir sehr aktiv an der Vorbereitung dieses Treffens mitgearbeitet. U.a. haben wir eine Geschäftsordnung entworfen, die dann auch fast unverändert verabschiedet wurde. Am 11.04.2000 erhielten wir dann den von der Protokollführerin Frau Monika Hauser überarbeiteten Satzungsentwurf, wie wir dachten, ihn so in Stuttgart verabschiedet zu haben. Wir mussten jedoch feststellen, dass einige §§ geändert bzw. Absätze hinzugefügt wurden und die Satzung nicht mehr der in Stuttgart vorgelegten und den im Grünungsprotokoll niedergeschriebenen Änderungen entsprach. Insbesondere mit dem eingefügten Satz: "Der Bundesverband leistet Beratung, Hilfestellung und Unterstützung bei der Bewältigung der Lebensführung in Problemsituationen nach dem Schadensfall für Betroffene und pflegende Angehörige" konnten wir nicht konform gehen, da dies doch die ureigensten Aufgaben der Landesverbände sind und bleiben müssen.
Als dann nach wochenlangen intensiven Versuchen der Anpassung und Klarstellung einer durch alle zustimmungsfähigen Satzung am 02.05.2000 von Gisela Bartz die Aufnahme des Satzes "Mit dem Austritt verliert der ausgeschiedene Landesverband das Recht auf die Weiterführung des gemeinsamen Namenstitels ’Notgemeinschaft Medizingeschädigter’“ verlangt wurde, war auch unsere Kompromissbereitschaft am Ende. Unsere Vorstandschaft fasste am 20.05.2000 den einstimmigen Beschluss, nur einer Satzung die dem Sinn und Geist der Beschlüsse von Stuttgart entspricht, zuzustimmen und lehnt die Aufnahme eines "Ausgrenzungsparagraphen" wie nunmehr von NRW gefordert, ab.
Zu dem nun mehrfach von BWB und NRW erhobenen Vorwurf, dass Bayern die Eintragung der Satzung hinauszögern und gar verhindern wolle ist folgendes zu sagen: In mehreren Telefonaten mit den Registergerichten in Neuss, wo der Satzungsentwurf von Gisela Bartz zur Stellungnahme vorgelegt wurde, Würzburg und Bamberg wurde von Ewald Kraus versucht eintragungsfähige Formulierungen zu finden. Die von den Rechtsanwälten Korioth und Esken aus NRW gemachten Änderungsvorschläge betrafen im wesentlichen nicht die vom Gericht schriftlich mitgeteilten Vorbehalte, wurden zur weiteren Klarstellung und Kompromissfähigkeit der Satzung aber von Ewald Kraus ebenfalls eingearbeitet. Weder von NRW noch von BWB wurde ein konstruktiver Versuch unternommen sich zu einem klärendem Gespräch zusammenzusetzen. Der von dem gesamten Vorstand aus Bayern schriftlich gemachte Vorschlag an alle Vorstandsmitglieder in BWB und NRW mit dem Termin eines Treffens zur Aussprache und Einigung am Wochenende des 18. Nov. sowie zwei weiteren Ausweichterminen blieb ohne jede Antwort.
Ich habe versucht in aller Kürze die wesentlichen Fakten darzustellen, die es nicht möglich werden ließen, den Bundesverband gemeinsam mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ins Leben zu rufen.
Wir aus Bayern haben alles mögliche versucht, dies zu verhindern. Um auch auf Bundesebene handlungsfähig zu sein, sind wir durch die zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse veranlasst worden, zu handeln und einen anderen Weg einzuschlagen, was dann am 02.12.2000 zur Gründung eines Bundesverbandes mit den Landesverbänden Hessen und Niedersachsen geführt hat. Direkt nach der vollzogenen Eintragung dieses Bundesverbandes als e.V. haben wir abermals BWB und NRW schriftlich zur gemeinsamen Mitarbeit eingeladen.
Auf dieses Schreiben erreichte uns am 02.02.2001 ein Schreiben von Gisela Bartz, in der sie uns mitteilt, dass Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Bundesarbeitsgemeinschaft gegründet haben. Dieser Brief enthält die uns hinlänglich bekannten Rechtfertigungen -die von uns zu keiner Zeit bestritten wurden- und Vorwürfe, auf unseren erneuten Vorschlag zur Zusammenarbeit wird darin aber nicht eingegangen. Wir müssen erkennen, dass in der jüngeren Vergangenheit und zum jetzigen Zeitpunkt keine Bereitschaft von NRW und BWB besteht, mit Bayern, Hessen und Niedersachsen zusammenzuarbeiten. Aus diesem Grunde sahen wir auch keine Veranlassung, der Forderung von Frau Bartz zu entsprechen, zu unserer heutigen Mitgliederversammlung die Vorsitzenden von BWB und NRW einzuladen. Durch deren Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft ohne auf unser Angebot eines gemeinsamen Gespräches einzugehen oder selbst den restlichen 3 NGM's die Möglichkeit zu einem solchen Gespräch einzuräumen, ist keine Grundlage mehr für eine solche Einladung gegeben. Die bestehenden Gegensätze müssen vorher im verantwortlichen Kreis geklärt sein, um dann auch wieder zur freundschaftlichen Tagesordnung übergehen zu können. Dieses Ziel zu erreichen haben wir in unserer gesamten Vorstandschaft noch nicht aufgegeben.
Wie am Anfang bereits ausgeführt, sind diese Vorgänge in der vorliegenden und einsehbaren Dokumentation nachles- und überprüfbar.
6. Gründung neuer Notgemeinschaften (Ursula Grille)
Als wir in Stuttgart zusammen saßen, haben wir auch über die Gründung neuer NGM’s gesprochen und ich habe angeboten, dass ich mich als auch noch in Hessen verwurzelte gebürtige Hessin ganz gut auskennen würde und die Vorbereitungen übernehmen würde. Es gab dazu keinen Widerspruch, der wäre auch unverständlich gewesen. Ich habe mich dann bemüht, die mir bekannten Medizingeschädigten und die bayerischen Mitglieder aus Hessen und die Interessenten, die noch keine Mitglieder geworden waren, zusammenzutragen und habe BW und NRW gebeten doch ihre aus Hessen stammenden Mitglieder zu nennen, damit sie dann auch eingeladen werden könnten. Bis heute ist auf diese Bitte keine Antwort erfolgt. Mein Bruder, der einen sehr tragischen Fall von Aufklärungsfehler in seiner ersten Ehe erlebt hat, ist Betroffener (außerdem hat er zwei Schwestern, die den Behandlungsfehler anerkannt bekamen) bat ich, sich doch schnellstens, damit wir noch im Jahr 2000 Fördermittel beantragen könnten, die Mitglieder und Interessenten aus Hessen zur schnellen Gründung einzuladen. Er tat dies und in einer guten Stimmung wurde die NGM-Hessen dann gegründet. Ewald Kraus war über das Internet mit Wolfgang Steidele in Verbindung gekommen, der in Niedersachsen einen Patientenverband „Patient im Mittelpunkt“ gründen wollte, weil er durch einen Arztfehler Zwillinge verloren hat. Ewald Kraus und ich haben ihn dann angesprochen, sich doch den Notgemeinschaften anzuschließen und dies durch den Zusatz „Patient im Mittelpunkt“ möglich zu machen.
Beide neu gegründete NGM’s haben diesen Zusatz übernommen und wir meinen, dass er sehr gut zu unserem LOGO passt.
Beide Vereine sind sehr schnell eingetragen worden, obwohl NRW und BW das durch unsachliche Briefe an die Registergerichte verhindern wollten. Uns allen ist ein Stein vom Herzen gefallen, denn wir wollen nur für die Betroffenen handeln und tun dies auch.
7. Gründung eines Bundesverbandes (Ewald Kraus)
Die Gründe die dazu führten, dass mit den Notgemeinschaften aus BWB und NRW eine Eintragung als Bundesverband nicht zustande kommen konnte habe ich bereits ausführlich dargelegt. Somit konnten auch die Anfragen auf Aufnahme in den Bundesverband von den beiden neugegründeten Vereinen aus Niedersachsen und Hessen, die durch unsere Unterstützung bei der Vorbereitung zur Gründung auch an Bayern herangetragen wurden, nicht besprochen werden.
Beide Vorsitzende forderten uns auf, durch die Schreiben von BWB und NRW an die Registergerichte verunsichert, die ihre Vereinseintragungen verhindern sollten, die Gründung eines gemeinsamen und handlungsfähigen Bundesverbandes vorzubereiten. Sie hatten sicher großes Interesse daran, nicht von den Informationen auf Bundesebene ausgeschlossen zu sein, wodurch sie es ungleich schwerer gehabt hätten, die Neugründungen vorwärtszubringen und auch an zu erwartende Fördermittel zu partizipieren.
Da wir, wie ebenfalls bereits geschildert, auf unseren Vorschlag eines gemeinsamen Treffens aller nunmehr 5 Notgemeinschaften keine Antwort bekamen, wurde in Absprache einer der Termine als Gründungstermin eines Bundesverbandes festgelegt.
Die Gründungsversammlung fand dann am 02.12.2000 in der Gaststätte "Brauhausschänke', in Linden-Großlinden, einem Stadtteil von Gießen statt.
Die bereits in den letzten Monaten im wesentlichen auch von Bayern ausgearbeitete Satzung konnte dann auch ganz schnell und mit einigen wenigen Ergänzungen verabschiedet werden.
Bei der Wahl zum Vorstand wurden Frau Ursula Grille zur Ersten Vorsitzenden, Herr Wolfgang Steidele, Erster Vorsitzender der NGM-Niedersachsen, zum Zweiten Vorsitzenden, Herr Michael Hahn, Erster Vorsitzender von Hessen, zum Schriftführer und Herr Ewald Kraus zum Kassenwart gewählt. Weiter gehören als Beisitzer Frau Ursula Becker, Zweite Vorsitzende der NGM-Hessen und Frau Jutta Lerche, Zweite Vorsitzende der NGM-Niedersachsen, dem Vorstand an.
Nach Erledigung der vorher notwendigen notariellen Formalitäten wurde die Satzung am 17.01.2001 innerhalb weniger Tage vom Registergericht eingetragen und es kann somit der Zusatz e.V. im Namen verwendet werden.
An dieser Stelle darf ich mich im Namen der gesamten Vorstandschaft, aber auch ganz persönlich, recht herzlich bei Frau Grille für ihre geleistete Arbeit als Erste Vorsitzende in den beiden zurückliegenden Jahren bedanken.
Ein Außenstehender kann kaum ermessen, welcher Organisationsaufwand in der Vorbereitungsphase, wie viel Gedankenarbeit und Zeit in Gespräche und Verhandlungen investiert werden muss, bis ein Modellversuch des Bundesgesundheitsministeriums läuft oder unter disharmonischer Begleitmusik ein Bundesverband gegründet ist. Keiner ahnt, wie oft diese und andere Projekte gefährdet sind und immer wieder am Rande des Scheiterns stehen. Dass Visionen die Richtung angaben, Sinn, Werte und Ziele vermittelt, Ideen glaubwürdig vertreten und Pläne erfolgreich umgesetzt wurden, liegt am politischen Naturtalent Ursula Grille. Sie hat ihr Amt immer unparteiisch geführt und als langjährige Leiterin der Außenstelle Erlangen des Amtes für Industrie- und Sozialarbeit der evangelischen Kirche und als Stadträtin und aktiv Beteiligte in noch vielen weiteren sozialen Gremien ihre berufliche und politische Erfahrung uneingeschränkt in den Dienst der Notgemeinschaft gestellt. Darum können uns andere Vereine nur beneiden.
Ihr gebührt der Dank, nicht zuletzt auch noch für die Bereitschaft doch noch den Vorsitz im Bundesverband zu übernehmen. Sie hat sich wahrlich nicht danach gedrängt.
Vielleicht hat sie sich als Pfarrerstochter inspirieren lassen vom großen Gottvertrauen im Gedicht des ev. Theologen und Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer, in dem es heißt: Von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost was kommen mag . . . . . . und auch den schweren Kelch, den bitteren, hat sie nicht vorüberziehen lassen.
Wir wünschen uns für die Zukunft eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den beteiligten Notgemeinschaften zum Wohle aller medizinisch Geschädigten und hoffen, dass sich durch die geschaffenen Voraussetzungen auch BWB und NRW wieder gemeinsam mit allen, die sich den Sorgen der Betroffenen annehmen und für bessere Voraussetzungen in der Zukunft einsetzen, mitarbeiten.
8. Satzungsänderung (Ewald Kraus)
Wie lt. Satzung vorgesehen und in der Einladung zu dieser Jahreshauptversammlung auch abgedruckt, die allen Mitgliedern rechtzeitig zugestellt wurde, beantragt die Vorstandschaft folgende Änderung zu beschließen:
Der Name der “Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern e.V.“ soll künftig den Zusatz “Patient im Mittelpunkt“ tragen.
Der vollständige Name lautet dann:
“Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern -Patient im Mittelpunkt- e.V.“
Die Begründung wurde ebenfalls bereits in der Einladung abgedruckt. Ich darf sie hier aber nochmals vortragen.
Mit großer Freude hatten wir in Erfahrung gebracht, dass in Niedersachsen der Vater von durch ärztlichen Behandlungsfehler verstorbenen Zwillingen einen Patientenschutzverein gründen wollte, den er "Patient im Mittelpunkt" nennen wollte. Wir haben angeregt, dass er doch eine Notgemeinschaft gründet mit dem Zusatz "Patient im Mittelpunkt", weil seine Vorstellungen von der Arbeitsweise der Notgemeinschaft nicht abweichen und wir so langsam doch flächendeckend arbeiten können. Ebenso hat sich in Hessen auch eine Notgemeinschaft mit dem Zusatz “Patient im Mittelpunkt“ gegründet. Das neue LOGO der NGM-Bayern passt genau zu diesem Zusatz und wir konnten im Dezember 2000 endlich einen Bundesverband der Notgemeinschaften mit gültiger Satzung und dem Zusatz “Patient im Mittelpunkt“ gründen und eintragen lassen. Nun darf ich die Mitglieder bitten diesem Antrag zuzustimmen, damit wir den Zusatz auch unserem Namen hinzufügen können. Somit drücken wir auch mit unserem Namen aus, was wir mit unserer Arbeit ja auch erreichen wollen, nämlich dass immer der Patient im Mittelpunkt des Geschehens stehen sollte.
Zusätzlich aufgenommen wurde in die Tagesordnung die Beantwortung von 7 Fragen, die Herr Rogler mit Schreiben vom 22.01.2001 an Frau Ursula Grille gerichtet und zur Aufnahme als Tagungspunkt beantragt hat. (Ewald Kraus)
1. Was wurde bisher unternommen um die Spaltung zu vermeiden?
Von unserer Seite wurde durch konstruktive Mitarbeit und Satzungsformulierungen alles versucht, um in die in Stuttgart beschlossene Satzung alle nachträglichen nicht beschlossenen Änderungen zustimmungsfähig einzuarbeiten. Nicht zustimmen konnten wir der letzten und zwar 4 Wochen nach Stuttgart gestellten Forderung, dass man bei Austritt aus dem Bundesverband seinen angestammten Landesnamen verlieren muss.
2. Welche Gründe sind für die Spaltung der NGM auf Bundesebene maßgebend?
Aus unserer Sicht gab es auch bis zum Vorliegen des Schreiben von Gisela Bartz vom 20.01.2001 keine Spaltung. Es sollte vielmehr durch die Gründung eines Bundesverbandes durch die NGM's, die zur Zusammenarbeit bereit waren, die Grundlagen zum weiteren Handeln geschaffen werden. Durch die Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft durch NRW und BW, die ohne Antwort auf unser Schreiben vom 21.10.2000 an alle Mitglieder des in Stuttgart beschlossenen Bundesverbandes und ohne den Versuch Bayern, Hessen und Niedersachsen einzubeziehen, vollzogen wurde, gibt es jetzt de facto zwei Vereine auf Bundesebene die den Namen “Notgemeinschaften Medizingeschädigter“ führen.
3. Welche Vor- und Nachteile sind mit der vorgesehenen Spaltung verbunden?
Sicher sind mit dem Bestehen von 2 Vereinen auf Bundesebene Nachteile verbunden, die wir nicht angestrebt haben, aber auch nicht verhindern konnten. Welche Art und Umfang diese sind kann uns nur die Zukunft zeigen und wir müssen diese im Interesse aller Betroffenen möglichst gering halten.
4.
Welcher Beschluss ist maßgebend für die im Dezember 2000 erfolgte Gründung
eines Bundes-
verbandes, der Hessen und Niedersachsen einbezieht aber
NRW und BW ausschließt?
Dazu gibt es keinen Beschluss zum Ausschluss, sondern nur die Aufforderung bzw. Einladung von Bayern zur gemeinsamen Gründung an NRW und BW, dies aber auch ohne den Ausschluss von Hessen und Niedersachsen.
5. Wer fasste diesen Beschluss?
Hier muss ich mich wiederholen. Es gibt keinen Beschluss, NRW und BWB von der Gründung eines Bundesverbandes auszuschließen, sondern die Einladung gemeinsam mit Hessen und Niedersachsen einen Bundesverband zu gründen.
6.
Was spricht für die Gültigkeit der für den gegründeten Bundesverband
maßgebende Satzung,
die den Mitgliedern der NGM-Bayern bisher nicht bekannt
ist?
Die durch die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes beschlossene Satzung und deren Eintragung in das Vereinsregister. Diese Satzung entspricht der in Stuttgart beschlossenen, mit den gemeinsam mit BWB und NRW erarbeiteten Nachbesserungen, jedoch ohne den nachträglich geforderten Zusatz in § 9 Abs. a., der im wie folgt lauten sollte: Mit dem Austritt verliert der ausgeschiedene Landesverband das recht auf die Weiterführung des gemeinsamen Namenstitels "Notgemeinschaft Medizingeschädigter". Diese Satzung liegt vor und kann eingesehen werden.
7. Wann und bei welchem Amtsgericht erfolgte die Eintragung des gegründeten Bundesverbandes in das Vereinsregister?
Der Bundesverband wurde am 17.01.2000 von Amtsgericht Bamberg eingetragen.
Ursula
Grille
†
Ewald Kraus
Erste Vorsitzende
Stellv. Vorsitzender
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