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Leitlinien
der NGM-Bayern zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit Ärzten und Rechtsanwälten.
Die Richtlinien werden mit der Maßgabe erstellt:
Die
optimale Wahrnehmung der Interessen von Mitgliedern unter finanziellen,
medizinischen und juristischen Aspekten zu ermöglichen.
Sicher zu stellen, dass die NGM-Bayern bei der Verfolgung der Ziele des Vereins nicht
der Einflussnahme von wirtschaftlichen Interessen Dritter unterliegt.
Dass sich die Empfehlungen von Ärzten und Rechtsanwälten allein an deren
medizinischer und/oder medizinrechtlicher Kompetenz und ihrem engagiertem
Einsatz für die Interessen von ratsuchenden Mitgliedern orientiert.
1. Die Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern -Patient im Mittelpunkt- e.V. (NGM-Bayern) arbeitet mit Ärzten und Rechtsanwälten zusammen, die medizinisch und/oder medizinrechtlich kompetent für die Belange von Medizingeschädigten und die NGM-Bayern tätig werden und holt sich in praktischen Fragen gerne ihren Rat ein.
2. Ärzte und Rechtsanwälte, können fördernde oder ordentliche Mitglieder in der NGM-Bayern werden.
3. Ärzte und Rechtsanwälte sollen keine Vorstands- und Leitungsfunktionen übernehmen, auch wenn sie selbst oder nahe Angehörige Betroffene von ärztlichen Behandlungsfehlern sind. Sind sie nicht Betroffene von ärztlichen Behandlungsfehlern, schließt die Satzung der NGM-Bayern aus, Vorstandsfunktionen zu übernehmen.
4. Der Vorstand der NGM-Bayern kann zusammen mit Ärzten und Rechtsanwälten öffentlich auftreten, um die Situation der Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern aufzuzeigen.
5. Die Notgemeinschaft kann grundsätzlich nach außen hin nicht alleine von Ärzten oder Rechtsanwälten vertreten werden.
6. Spenden und Zuwendungen von Ärzten und von Rechtsanwälten an die NGM-Bayern sind jederzeit möglich. Jedoch darf durch die Art und Höhe der Spenden oder Zuwendungen von Ärzten und von Rechtsanwälten an die NGM-Bayern keinerlei Einfluss auf die Empfehlungen für diese Ärzte und Rechtsanwälte an Ratsuchende genommen werden.
7. Die Adresse eines Arztes, einer Arztpraxis, eines Rechtsanwaltes oder einer Anwaltskanzlei kann nicht identisch mit einer Adresse der NGM-Bayern sein.
8. Ehrenamtliche Aktivitäten, die unter dem Namen Notgemeinschaft laufen, sind jederzeit mit dem Vorstand abzustimmen.
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