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Ziele der Notgemeinschaften Medizingeschädigter und
Möglichkeiten der Unterstützung ihrer Mitglieder.

Vorstellung der Notgemeinschaften Medizingeschädigter auf der öffentlichen Veranstaltung "Gesundheitsreform - Patientenrechte" der NGM-Baden-Württemberg am 13. März 2004 in Seligweiler.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass mir die Möglichkeit eingeräumt wurde, auf dieser Veranstaltung die Arbeit der Notgemeinschaften Medizingeschädigter vorstellen zu können. Ich möchte mich deshalb recht herzlich beim Vorstand des Veranstalters und insbesondere den beiden Vorsitzenden Monika Hauser und Manfred Meier, für diese Einladung bedanken.
Meine Freude ist auch besonders darin begründet, dass wieder offizielle Kontakte zwischen den Vereinen entstehen und in Zukunft wieder mit- und nicht nebeneinander für die Belange von Menschen eingetreten werden kann, die durch einen medizinischen Behandlungsfehler geschädigt wurden.
Ich werde mich in meinem Vortrag darauf beschränken, die Arbeit und die möglichen Hilfestellungen der Notgemeinschaften Medizingeschädigter herauszustellen und nur am Rande Auswirkungen des „Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems“ streifen.
Man möge mir dabei bitte nachsehen, wenn ich in meinen Ausführungen Beispiele aus der Arbeit der NGM-Bayern vorbringe, aber unser Tun lässt sich nun mal an der eigenen Arbeit leichter festmachen.

Was sind nun die Ziele der Notgemeinschaften Medizingeschädigter und welche Möglichkeiten der Unterstützung ihrer Mitglieder hat sie.
Als sich in den Jahren 1995 und dann 1996 in Bayern Personen trafen, und sich als Notgemeinschaft Medizingeschädigter zusammenschlossen um in Zukunft denen zu helfen, die ein ähnliches Schicksal wie sie selber erlitten haben, da war ihnen noch nicht klar, welche Welle von Hilferufen sie erreichen würden.
Mittlerweile hat die NGM-BWB über und die NGM-Bayern annähernd 400 Mitglieder.
In Bayern haben wir in den Vereinsnamen den Zusatz -Patient im Mittelpunkt- aufgenommen. Damit wollen wir verdeutlichen, dass immer der Patient im Mittelpunkt des Gesundheitssystems stehen sollte und nicht die Akteure, gleich aus welchen Interessen, die aber immer kommerzieller Art sind, sie in diesem System handeln.  

Sehr schnell war den Verantwortlichen der Notgemeinschaften aber bewusst,
was medizinische Behandlungsfehler für viele heißt, nämlich:
·     
Einschränkung von Lebensfreude.
·      Veränderung der gesamten Lebensweise.
·      Dauernde Belastung.
·      Finanzielle Einbußen.

was medizinische Behandlungsfehler auch bedeuten können, nämlich:
·     
Verzögerte Heilung.
·      Lebenslanger Schaden.
·      Exitus, also der Tod. 

und ihnen wurde auch klar, wozu medizinische Behandlungsfehler nur zu oft führen, nämlich auch:

·      zu Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich gegenseitig schützen.
·     
zu Gefühlen von Hilflosigkeit und des Ausgeliefertsein an übermächtige Gegner, wenn es um die Regulierung der entstandenen
     Kosten durch die Haftpflichtversicherer geht.

·     
zu Jahrelangen Auseinandersetzungen mit den Haftpflichtversicherungen der Schädiger.
·     
zu Kosten und Folgekosten, die zu Lasten der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pensionskassen gehen, zum Vorteil der
     Versicherungswirtschaft. 

Unsere, vor nun schon fast zwei Jahren, verstorbene langjährige Erste Vorsitzende, Frau Ursula Grille, die selbst durch eine ärztliche Fehlbehandlung über 10 Jahre auf einen Rollstuhl angewiesen war, beschrieb einmal die Arbeit der Notgemeinschaft Medizingeschädigter für Betroffene von medizinischen Behandlungsfehlern folgendermaßen:
Die Mitglieder der Notgemeinschaft Medizingeschädigter sind fast alle selbst betroffen.
Fast alle haben ähnliche Erfahrung gemacht:
Die ausgehändigten Krankenunterlagen sind unvollständig, Patienten werden zu Querulanten abgestempelt, weil sie sich beschweren und von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte werden sie auf den langen Weg durch die Institutionen unserer Justiz geschickt. 

In der Öffentlichkeit wird sehr häufig über ärztliche “Kunstfehler“ berichtet.
Die Verantwortlichen der NGM-Bayern verwenden diesen Begriff nicht.
Denn es geht hier nicht um Kunst, sondern um Können, um eine Behandlung nach dem ärztlichen Standard, wie immer der im konkreten Fall auch definiert sein mag.
Natürlich ist nicht jede Behandlung, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, auch gleich ein Behandlungsfehler.
Oft wenden sich jedoch Menschen mit sehr eindeutigen Verdachtsmomenten an die Notgemeinschaften und fragen nach Institutionen, die ihnen helfen können.
Deshalb muss es Kriterien geben für ein sachgemäßes Vorgehen und es muss vor allem sachkundige und vor Gericht zu objektiven Aussagen bereite Ärzte als Gutachter geben.
Ärzte, die auch als Gutachter tätig werden, sind in vielfache Abhängigkeiten, materielle Interessenlagen und ideelle Wertvorstellungen -nicht zuletzt in ein spezifisches Verständnis der ärztlichen Standesordnung- eingebunden.  

Wie unterstützen die Notgemeinschaften Medizingeschädigter Menschen, die den Verdacht eines medizinischen Behandlungsfehlers haben, und welche Hilfestellung bei der Suche nach Beratung und Aufklärung über mögliche Vorgehensweisen im Schadensfall können sie geben. 

·      In einer “Patienteninformation“ oder „Patientenleitfaden“ und in Faltblättern haben wir Verhaltensmöglichkeiten wenn man sich in ärztliche Behandlung begibt, sowie erste Informationen zu dem Thema -Medizinische Behandlungsfehler-, abgedruckt.

Wir wollen den Menschen damit keine Angst machen, denn auch wir wissen, dass das Vertrauen zu seinem Arzt eine sehr wichtige Voraussetzung für einen Behandlungserfolg ist.  

·      An mittlerweile sechs verschiedenen Orten in Bayern bieten wir zu regelmäßigen Terminen Sprechstunden für Ratsuchende an.

Für Mitglieder ist bei Bedarf zu diesen Sprechstunden, auch ein Rechtsanwalt oder eine Allgemeinärztin anwesend.  

·      Auf unseren Internetseiten bieten wir einem breiten Interessentenkreis erste Hilfen durch diese Informationen an. 

·     Wir sehen als ersten und vordringlichsten Schritt die Beschaffung der Krankenunterlagen von allen an der Behandlung Beteiligten an.

In einem der Gesprächskreise mit “Den Beteiligten im bayerischen Gesundheitswesen“ die regelmäßig im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“ stattfinden, war das Hauptthema: “Einsichtsrecht des Patienten in ärztliche Unterlagen“.

Dabei führten Vertreter von Krankenkassen aus, dass es noch bei über der Hälfte aller Anforderungen Probleme bei der Herausgabe gibt.

l     Wenn Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beansprucht werden, weisen wir darauf hin, dass dies am aussichtsreichsten ist, wenn eine gutachterliche Stellungnahme vorlegt werden kann.
Wir nennen verschiedenen Möglichkeiten um ein solches Gutachten zu bekommen und ich möchte einige davon nennen. Welcher Weg jedoch der richtige ist, hängt von den spezifischen Gegebenheiten und den finanziellen Voraussetzungen jedes Einzelnen ab.  

a.   Durch die gesetzlichen Krankenversicherungen kann ein Gutachten beim MDK in Auftrag gegeben und dem Kassen-Mitglied kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich sollte aber darauf geachtet werden, dass dem Gutachter eindeutige Fragen gestellt werden, damit er auch zum Kern der vermuteten Fehlbehandlung Stellung nehmen muss.

b.  Wir raten unseren Mitgliedern, die Krankenunterlagen vor der Erstellung eines umfangreichen und teuren Gutachtens durch einen erfahrenen Arzt/Gutachter auswerten zu lassen, ob sich überhaupt ein Behandlungsfehler erkennen lässt.

c.   Wir weisen auch auf die Gutachterstellen bei den zuständigen Landesärztekammern hin und dass eine Stellungnahmen und das hierfür vorher eingeholte Gutachten für den Patienten ebenfalls kostenlos sind. 

Wir informieren Ratsuchende aber auch darüber, dass:

w     Diese Einrichtungen durch die Ärztekammern und Haftpflichtversicherer nach unterschiedlichen Modellen finanziert werden.

w     Die Anerkennungsquote nur zwischen ca. 15% und 35% liegt. D.h. mit anderen Worten, dass bei 65% bis 85% mit einem ablehnenden Bescheid gerechnet werden muss.

Die mittlerweile genannten Zahlen von ca. 30 % Anerkennungen über die Bay. Gutachterstelle aber bisher nicht öffentlich statistisch belegt ist.

w     Die Verfahren in der Regel relativ lange dauern und der Patient keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachter hat.

w     Das Einverständnis beider Parteien, also auch das des Arztes oder des Krankenhauses, zu dem Verfahren vorliegen muss.

w     Dass auch bei einem positiven Bescheid keineswegs gesichert ist, dass die Haftpflichtversicherung in die Regulierung eintritt, weshalb nicht selten trotzdem der Klageweg beschritten werden muss und dadurch viel Zeit verloren wurde.

w    Dass die Gutachten dieser Stellen zwar für keine Partei rechtsverbindlich sind, dennoch vermindern ablehnende Bescheide die Chancen, dann vor Gericht Ansprüche durchzusetzen, erheblich.

 

Aus den vorgenannten Gründen und auch aus den Erfahrungen unserer Mitglieder, raten wir in der Regel von der Anrufung von Gutachter- oder Schlichtungsstellen ab.  

d.  Von der Stellung einer Strafanzeige zur Regulierung von Schadenersatzansprüchen und Erlangung von Schmerzensgeld gegen den Arzt oder das Krankenhaus raten wir dringend ab.  

e.   Wir weisen aber auch darauf hin, dass der Arzt zwar die zum Wohl seiner Patienten erforderlichen Maßnahmen nach den Standards der medizinischen Wissenschaft schuldet, er schuldet dem Patienten aber keinen Behandlungserfolg und dass ein Gefälligkeitsgutachten keinem Patienten nützlich ist.

 

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und deutlich sagen, was Menschen brauchen, die den Verdacht oder Vorwurf eines medizinischen Behandlungsfehlers belegen müssen. 

Diese Patienten brauchen Ärzte, die, wenn schon einmal ein Fehler passiert ist, den tatsächlichen Sachverhalt durch ein objektives Gutachten darstellen und wissenschaftlich belegen.  

Deshalb sollte jedem Arzt, der gutachterlich tätig wird bewusst sein, dass wenn Gutachten den fehlerhaft arbeitenden Kollegen schützen, das immer zu Lasten des bereits körperlich und vielfach auch seelisch geschädigten Patienten geht.  

Ich habe zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, wozu medizinische Behandlungsfehler bei Patienten führen können und dabei den Punkt “Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich gegenseitig schützen“ genannt.  

Ich möchte diese Empfindungen aus Zeitgründen an nur einem exemplarisch vorgetragenen, stark verkürzten Beispiel verdeutlichen.  

Von Patientinnenseite bestand der Behandlungsfehlervorwurf, dass der behandelnde Arzt die Geburt zu spät eingeleitet habe, was zu schwersten Schädigung des Säuglings führte und durch ein Sachverständigengutachten bestätigt werden sollte.

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass eine verspätete Einleitung der Geburt nicht festgestellt werden könne.

Erst danach bekam die Betroffene von einem Gynäkologen die Information, dass korrekterweise die verspätete Beendigung der Geburt hätte gerügt werden müssen.

Nach mehrfachen Aufforderungen und der konkreten Ankündigung von Zwangsmaßnahmen gegen den Gutachter durch das Gericht räumte dieser nach über 1½ Jahren in einem Ergänzungsgutachten kommentarlos ein, dass die Geburt zu spät beendet wurde.

 

Wie informieren die Notgemeinschaften die Öffentlichkeit über die Situation geschädigter Patienten. 

a)      Wir führen in Bayern, ähnlich wie heute hier, regelmäßig mehrmals im Jahr Informationsveranstaltungen in verschiedenen Städten durch, wobei wir als Referenten schon Vertreter der Haftpflichtversicherungen, Gutachter, Rechtsanwälte, Richter, Vertreter der Politik und politischer Parteien gewinnen konnten.

b)      Regelmäßige regionale Info-Treffen von Mitgliedern, an denen auch Nichtmitglieder teilnehmen können, finden in mehreren Städten in Bayern statt.

c)      Durch Berichte im Rundfunk und Fernsehen soll ebenfalls eine objektive Information der Öffentlichkeit aus der Sicht von Betroffenen erreicht werden.
 

Wir wollen erreichen, dass ein modernes Patientenrechte-gesetz geschaffen wird und wir arbeiten mit an der politischen Meinungsbildung.
 

Wir haben gemeinsam mit anderen Selbsthilfegruppen und Patienteninitiativen eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, mit der Forderung nach einem modernen und zeitgemäßen Patientenrechtegesetzes.  

In Zusammenarbeit mit weiteren sieben Patienten-Organisationen, unter Federführung des Verbraucherzentralen-Bundesverband haben wir Vorschläge zur Gesundheitsreform 2003 für die Rürup-Kommision und das Gesundheitsministerium ausgearbeitet und eingebracht.  

Im Februar 2003 wurde als ein weiteres Ergebnis dieser Zusammenarbeit ein Gemeinsames Kommuniqué „Aufgaben eines Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten“ dem „Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit“ BMGS übergeben.  

Wir beteiligen uns an der Mitberatung der Patientenverbände im „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen“ und im Beirat der Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz.
 

Durch die Dokumentation der Fälle 

und aus den Rückmeldungen der Mitglieder wollen wir auf die Qualität der Arbeit von Gutachtern aber auch von Anwälten schließen und diese Erkenntnisse in die Beratung vor allem von neuen Mitgliedern und allgemein Ratsuchenden einfließen lassen.
 

Ganz wichtig und wie am Anfang schon gesagt, ist uns die Förderung eines partnerschaftlichen Arzt- Patientenverhältnisses. 

Durch die Teilnahme an den verschiedensten Veranstaltungen und Kongressen versuchen wir mit Ärzten ins Gespräch zu kommen, um so die Kluft zwischen Ärzteschaft und Patienten, die durch eine fehlerhafte Behandlung geschädigt wurden, zu verringern.  

Bei allen diesen Treffen machen wir die Erfahrung, dass bei einer sachlichen Darstellung der gegensätzlichen Argumente ein Aufeinanderzugehen möglich ist und wir wollen damit weiter ein partnerschaftliches Arzt-Patientenverhältnis fördern und die Streitkultur zwischen Arzt und Patient verbessern.

 

Zusammengefasst darf ich am Ende einige Forderungen stichpunktartig vortragen, die die Verantwortlichen der Notgemeinschaften Medizingeschädigter von den politisch Handelnden umgesetzt sehen möchten:  

Es sind alle durch Rechtssprechung, durch die in „Berufsordnungen der Ärztinnen und Ärzte“ sowie in dem von den Bundesministerien für Justiz und Gesundheit herausgegebenen Leidfaden für Patienten und Ärzte „Patientenrechte in Deutschland“ zugesagten Patientenrechte in ein Patientenrechtegesetz zu fassen.

 

Zu schaffen ist der Aufbau einer systematischen Erfassung und zentralen Auswertung von Arzneimittelschäden und Behandlungsfehlern (eines Medizinschadensregisters) auf der Grundlage der von Ärzten und Patienten zu meldenden Fälle.

 

Die Errichtung von wirtschaftlich unabhängigen und weisungsungebundenen Gutachterstellen die bei einem nicht eingetretenen Behandlungserfolg von allen Beteiligten im Gesundheitswesen angerufen werden können. Ähnlich dem TÜV in der Industrie.

 

Die Einführung der Beweislastumkehr bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Medizinischen Behandlungsfehlern. Die Umkehr der Beweislast ist zumindest in den Fällen einzuführen, in denen ein begründeter Verdacht eines Behandlungsfehlers durch Gutachten belegt ist. Ist ein Medizinischer Behandlungsfehler als solcher anerkannt, ist auch für die Frage der Kausalität zu dem entstandenen Schaden die Beweislast umzukehren.

 

Den gesetzlichen Krankenversicherungen sollte ermöglicht werden, ihre Mitglieder in einem Zivilgerichtsverfahren aktiv unterstützen, bzw. mit ihrem eigenen Verfahren auch die Ansprüche ihres Mitgliedes Erstreiten, zu dürfen.

 

Um auch vor den Zivilgerichten ein faires Verfahren unter Beachtung des Gebots der Waffengleichheit herbeizuführen wäre eine Änderung der Zivilprozessordnung dahingehend erforderlich, auch hier den Grundsatz der Amtsermittlung einzuführen, so wie dies im sozialgerichtlichen Verfahren der Fall ist.

 

Ich darf mich am Ende meiner Ausführungen nochmals recht herzlich dafür bedanken, dass ich zu Ihnen sprechen konnte. Ich hoffe, dass das eine oder andere Gesagte ihnen in ihrem eigenen Fall hilfreich sein kann. Von politisch Verantwortlichen wünsche ich mir, dass Sie sich an das eine oder andere Gesagte bei Ihrer Arbeit erinnern und mit in ihre Entscheidungen einfliesen lassen.

 

Ewald Kraus / Zweiter Vorsitzender der Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern -Patient im Mittelpunkt- e.V.

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