Ziele der Notgemeinschaften Medizingeschädigter und
Möglichkeiten der Unterstützung ihrer Mitglieder.
Vorstellung der Notgemeinschaften
Medizingeschädigter auf der öffentlichen Veranstaltung
"Gesundheitsreform - Patientenrechte" der NGM-Baden-Württemberg am 13.
März 2004 in Seligweiler.
Meine sehr
verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass mir die Möglichkeit eingeräumt
wurde, auf dieser Veranstaltung die Arbeit der Notgemeinschaften
Medizingeschädigter vorstellen zu können. Ich möchte mich deshalb recht
herzlich beim Vorstand des Veranstalters und insbesondere den beiden
Vorsitzenden Monika Hauser und Manfred Meier, für diese Einladung
bedanken.
Meine Freude ist auch besonders darin begründet, dass wieder offizielle Kontakte
zwischen den Vereinen entstehen und in Zukunft wieder mit- und nicht
nebeneinander für die Belange von Menschen eingetreten werden kann, die durch
einen medizinischen Behandlungsfehler geschädigt wurden.
Ich werde mich in meinem Vortrag darauf beschränken, die Arbeit und die
möglichen Hilfestellungen der Notgemeinschaften Medizingeschädigter
herauszustellen und nur am Rande Auswirkungen des „Gesetzes zur Modernisierung
des Gesundheitssystems“ streifen.
Man möge mir dabei bitte nachsehen, wenn ich in meinen Ausführungen Beispiele
aus der Arbeit der NGM-Bayern vorbringe, aber unser Tun lässt sich nun mal an
der eigenen Arbeit leichter festmachen.
Was sind nun die Ziele der Notgemeinschaften
Medizingeschädigter und welche Möglichkeiten der Unterstützung ihrer Mitglieder
hat sie.
Als sich in den Jahren 1995 und dann 1996 in Bayern Personen trafen, und sich
als Notgemeinschaft Medizingeschädigter zusammenschlossen um in Zukunft denen zu
helfen, die ein ähnliches Schicksal wie sie selber erlitten haben, da war ihnen
noch nicht klar, welche Welle von Hilferufen sie erreichen würden.
Mittlerweile hat die NGM-BWB über und die NGM-Bayern annähernd 400 Mitglieder.
In Bayern haben wir in den Vereinsnamen den Zusatz -Patient im Mittelpunkt-
aufgenommen. Damit wollen wir verdeutlichen, dass immer der Patient im
Mittelpunkt des Gesundheitssystems stehen sollte und nicht die Akteure, gleich
aus welchen Interessen, die aber immer kommerzieller Art sind, sie in diesem
System handeln.
Sehr schnell war den Verantwortlichen der Notgemeinschaften
aber bewusst,
was medizinische Behandlungsfehler für viele heißt, nämlich:
·
Einschränkung von Lebensfreude.
·
Veränderung der gesamten Lebensweise.
·
Dauernde Belastung.
·
Finanzielle Einbußen.
was medizinische Behandlungsfehler auch bedeuten können,
nämlich:
·
Verzögerte Heilung.
·
Lebenslanger Schaden.
·
Exitus, also der Tod.
und ihnen wurde auch klar, wozu medizinische
Behandlungsfehler nur zu oft führen, nämlich auch:
·
zu Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich
gegenseitig schützen.
·
zu Gefühlen von Hilflosigkeit und des Ausgeliefertsein an übermächtige Gegner,
wenn es um die Regulierung der entstandenen
Kosten durch die Haftpflichtversicherer geht.
·
zu Jahrelangen Auseinandersetzungen mit den Haftpflichtversicherungen der
Schädiger.
·
zu
Kosten und Folgekosten, die zu Lasten der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und
Pensionskassen gehen, zum Vorteil der
Versicherungswirtschaft.
Unsere, vor nun schon fast zwei Jahren, verstorbene
langjährige Erste Vorsitzende, Frau Ursula Grille, die selbst durch eine
ärztliche Fehlbehandlung über 10 Jahre auf einen Rollstuhl angewiesen war,
beschrieb einmal die Arbeit der Notgemeinschaft Medizingeschädigter für
Betroffene von medizinischen Behandlungsfehlern folgendermaßen:
Die Mitglieder der Notgemeinschaft Medizingeschädigter sind fast alle selbst
betroffen.
Fast alle haben ähnliche Erfahrung gemacht:
Die ausgehändigten Krankenunterlagen sind unvollständig, Patienten werden zu
Querulanten abgestempelt, weil sie sich beschweren und von den
Haftpflichtversicherungen der Ärzte werden sie auf den langen Weg durch die
Institutionen unserer Justiz geschickt.
In der Öffentlichkeit wird sehr häufig über ärztliche
“Kunstfehler“ berichtet.
Die Verantwortlichen der NGM-Bayern verwenden diesen Begriff nicht.
Denn es geht hier nicht um Kunst, sondern um Können, um eine Behandlung nach dem
ärztlichen Standard, wie immer der im konkreten Fall auch definiert sein mag.
Natürlich ist nicht jede Behandlung, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht
hat, auch gleich ein Behandlungsfehler.
Oft wenden sich jedoch Menschen mit sehr eindeutigen Verdachtsmomenten an die
Notgemeinschaften und fragen nach Institutionen, die ihnen helfen können.
Deshalb muss es Kriterien geben für ein sachgemäßes Vorgehen und es muss vor
allem sachkundige und vor Gericht zu objektiven Aussagen bereite Ärzte als
Gutachter geben.
Ärzte, die auch als Gutachter tätig werden, sind in vielfache Abhängigkeiten,
materielle Interessenlagen und ideelle Wertvorstellungen -nicht zuletzt in ein
spezifisches Verständnis der ärztlichen Standesordnung- eingebunden.
Wie unterstützen die Notgemeinschaften
Medizingeschädigter Menschen, die den Verdacht eines medizinischen
Behandlungsfehlers haben, und welche Hilfestellung bei der Suche nach Beratung
und Aufklärung über mögliche Vorgehensweisen im Schadensfall können sie geben.
·
In einer “Patienteninformation“
oder „Patientenleitfaden“ und in Faltblättern haben wir
Verhaltensmöglichkeiten wenn man sich in ärztliche Behandlung begibt, sowie
erste Informationen zu dem Thema -Medizinische Behandlungsfehler-, abgedruckt.
Wir wollen den Menschen damit keine Angst
machen, denn auch wir wissen, dass das Vertrauen zu seinem Arzt eine sehr
wichtige Voraussetzung für einen Behandlungserfolg ist.
·
An mittlerweile sechs
verschiedenen Orten in Bayern bieten wir zu regelmäßigen Terminen Sprechstunden
für Ratsuchende an.
Für Mitglieder ist bei Bedarf zu diesen
Sprechstunden, auch ein Rechtsanwalt oder eine Allgemeinärztin anwesend.
·
Auf unseren Internetseiten bieten
wir einem breiten Interessentenkreis erste Hilfen durch diese Informationen an.
· Wir
sehen als ersten und vordringlichsten Schritt die Beschaffung der
Krankenunterlagen von allen an der Behandlung Beteiligten an.
In einem der Gesprächskreise mit “Den
Beteiligten im bayerischen Gesundheitswesen“ die regelmäßig im Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“ stattfinden, war
das Hauptthema: “Einsichtsrecht des Patienten in ärztliche Unterlagen“.
Dabei führten Vertreter von Krankenkassen aus,
dass es noch bei über der Hälfte aller Anforderungen Probleme bei der Herausgabe
gibt.
l Wenn
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beansprucht werden, weisen wir
darauf hin, dass dies am aussichtsreichsten ist, wenn eine gutachterliche
Stellungnahme vorlegt werden kann.
Wir nennen verschiedenen Möglichkeiten um ein solches Gutachten zu bekommen und
ich möchte einige davon nennen. Welcher Weg jedoch der richtige ist, hängt von
den spezifischen Gegebenheiten und den finanziellen Voraussetzungen jedes
Einzelnen ab.
a.
Durch die gesetzlichen
Krankenversicherungen kann ein Gutachten beim MDK in Auftrag gegeben und dem
Kassen-Mitglied kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich sollte
aber darauf geachtet werden, dass dem Gutachter eindeutige Fragen gestellt
werden, damit er auch zum Kern der vermuteten Fehlbehandlung Stellung nehmen
muss.
b.
Wir raten unseren Mitgliedern, die
Krankenunterlagen vor der Erstellung eines umfangreichen und teuren Gutachtens
durch einen erfahrenen Arzt/Gutachter auswerten zu lassen, ob sich überhaupt ein
Behandlungsfehler erkennen lässt.
c.
Wir weisen auch auf die
Gutachterstellen bei den zuständigen Landesärztekammern hin und dass eine
Stellungnahmen und das hierfür vorher eingeholte Gutachten für den Patienten
ebenfalls kostenlos sind.
Wir informieren Ratsuchende aber auch darüber,
dass:
w
Diese Einrichtungen durch die
Ärztekammern und Haftpflichtversicherer nach unterschiedlichen Modellen
finanziert werden.
w
Die Anerkennungsquote nur zwischen
ca. 15% und 35% liegt. D.h. mit anderen Worten, dass bei 65% bis 85% mit einem
ablehnenden Bescheid gerechnet werden muss.
Die mittlerweile genannten Zahlen von ca. 30 %
Anerkennungen über die Bay. Gutachterstelle aber bisher nicht öffentlich
statistisch belegt ist.
w
Die Verfahren in der Regel relativ
lange dauern und der Patient keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachter hat.
w
Das Einverständnis beider
Parteien, also auch das des Arztes oder des Krankenhauses, zu dem Verfahren
vorliegen muss.
w
Dass auch bei einem positiven
Bescheid keineswegs gesichert ist, dass die Haftpflichtversicherung in die
Regulierung eintritt, weshalb nicht selten trotzdem der Klageweg beschritten
werden muss und dadurch viel Zeit verloren wurde.
w Dass
die Gutachten dieser Stellen zwar für keine Partei rechtsverbindlich sind,
dennoch vermindern ablehnende Bescheide die Chancen, dann vor Gericht Ansprüche
durchzusetzen, erheblich.
Aus den vorgenannten Gründen und auch aus den
Erfahrungen unserer Mitglieder, raten wir in der Regel von der Anrufung von
Gutachter- oder Schlichtungsstellen ab.
d.
Von der Stellung einer
Strafanzeige zur Regulierung von Schadenersatzansprüchen und Erlangung von
Schmerzensgeld gegen den Arzt oder das Krankenhaus raten wir dringend ab.
e.
Wir weisen aber auch darauf hin,
dass der Arzt zwar die zum Wohl seiner Patienten erforderlichen Maßnahmen nach
den Standards der medizinischen Wissenschaft schuldet, er schuldet dem Patienten
aber keinen Behandlungserfolg und dass ein Gefälligkeitsgutachten keinem
Patienten nützlich ist.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit
nutzen und deutlich sagen, was Menschen brauchen, die den Verdacht oder Vorwurf
eines medizinischen Behandlungsfehlers belegen müssen.
Diese Patienten brauchen Ärzte, die, wenn schon
einmal ein Fehler passiert ist, den tatsächlichen Sachverhalt durch ein
objektives Gutachten darstellen und wissenschaftlich belegen.
Deshalb sollte jedem Arzt, der gutachterlich
tätig wird bewusst sein, dass wenn Gutachten den fehlerhaft arbeitenden Kollegen
schützen, das immer zu Lasten des bereits körperlich und vielfach auch seelisch
geschädigten Patienten geht.
Ich habe zu Beginn meiner Ausführungen gesagt,
wozu medizinische Behandlungsfehler bei Patienten führen können und dabei den
Punkt “Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich gegenseitig
schützen“ genannt.
Ich möchte diese Empfindungen aus Zeitgründen an
nur einem exemplarisch vorgetragenen, stark verkürzten Beispiel verdeutlichen.
Von Patientinnenseite bestand der
Behandlungsfehlervorwurf, dass der behandelnde Arzt die Geburt zu spät
eingeleitet habe, was zu schwersten Schädigung des Säuglings führte und durch
ein Sachverständigengutachten bestätigt werden sollte.
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass eine
verspätete Einleitung der Geburt nicht festgestellt werden könne.
Erst danach bekam die Betroffene von einem
Gynäkologen die Information, dass korrekterweise die verspätete Beendigung der
Geburt hätte gerügt werden müssen.
Nach mehrfachen Aufforderungen und der konkreten
Ankündigung von Zwangsmaßnahmen gegen den Gutachter durch das Gericht räumte
dieser nach über 1½ Jahren in einem Ergänzungsgutachten kommentarlos ein, dass
die Geburt zu spät beendet wurde.
Wie informieren die Notgemeinschaften die
Öffentlichkeit über die Situation geschädigter Patienten.
a)
Wir führen in Bayern, ähnlich wie heute hier, regelmäßig mehrmals im Jahr
Informationsveranstaltungen in verschiedenen Städten durch, wobei wir als
Referenten schon Vertreter der Haftpflichtversicherungen, Gutachter,
Rechtsanwälte, Richter, Vertreter der Politik und politischer Parteien gewinnen
konnten.
b)
Regelmäßige regionale Info-Treffen von Mitgliedern, an denen auch
Nichtmitglieder teilnehmen können, finden in mehreren Städten in Bayern statt.
c)
Durch Berichte im Rundfunk und Fernsehen soll ebenfalls eine objektive
Information der Öffentlichkeit aus der Sicht von Betroffenen erreicht werden.
Wir wollen erreichen, dass ein modernes
Patientenrechte-gesetz geschaffen wird und wir arbeiten mit an der politischen
Meinungsbildung.
Wir haben gemeinsam mit anderen
Selbsthilfegruppen und Patienteninitiativen eine Petition an den Deutschen
Bundestag gerichtet, mit der Forderung nach einem modernen und zeitgemäßen
Patientenrechtegesetzes.
In Zusammenarbeit mit weiteren sieben
Patienten-Organisationen, unter Federführung des
Verbraucherzentralen-Bundesverband haben wir Vorschläge zur Gesundheitsreform
2003 für die Rürup-Kommision und das Gesundheitsministerium ausgearbeitet und
eingebracht.
Im Februar 2003 wurde als ein weiteres Ergebnis
dieser Zusammenarbeit ein Gemeinsames Kommuniqué „Aufgaben eines Beauftragten
der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten“ dem
„Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit“ BMGS übergeben.
Wir beteiligen uns an der Mitberatung der
Patientenverbände im „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen“
und im Beirat der Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz.
Durch die Dokumentation der Fälle
und aus den Rückmeldungen der Mitglieder wollen
wir auf die Qualität der Arbeit von Gutachtern aber auch von Anwälten schließen
und diese Erkenntnisse in die Beratung vor allem von neuen Mitgliedern und
allgemein Ratsuchenden einfließen lassen.
Ganz wichtig und wie am Anfang schon gesagt,
ist uns die Förderung eines partnerschaftlichen Arzt- Patientenverhältnisses.
Durch die Teilnahme an den verschiedensten
Veranstaltungen und Kongressen versuchen wir mit Ärzten ins Gespräch zu kommen,
um so die Kluft zwischen Ärzteschaft und Patienten, die durch eine fehlerhafte
Behandlung geschädigt wurden, zu verringern.
Bei allen diesen Treffen machen wir die
Erfahrung, dass bei einer sachlichen Darstellung der gegensätzlichen Argumente
ein Aufeinanderzugehen möglich ist und wir wollen damit weiter ein
partnerschaftliches Arzt-Patientenverhältnis fördern und die Streitkultur
zwischen Arzt und Patient verbessern.
Zusammengefasst darf ich am Ende einige
Forderungen stichpunktartig vortragen, die die Verantwortlichen der
Notgemeinschaften Medizingeschädigter von den politisch Handelnden umgesetzt
sehen möchten:
Es sind alle durch Rechtssprechung, durch die in
„Berufsordnungen der Ärztinnen und Ärzte“ sowie in dem von den Bundesministerien
für Justiz und Gesundheit herausgegebenen Leidfaden für Patienten und Ärzte
„Patientenrechte in Deutschland“ zugesagten Patientenrechte in ein
Patientenrechtegesetz zu fassen.
Zu schaffen ist der Aufbau einer systematischen
Erfassung und zentralen Auswertung von Arzneimittelschäden und
Behandlungsfehlern (eines Medizinschadensregisters) auf der Grundlage der von
Ärzten und Patienten zu meldenden Fälle.
Die Errichtung von wirtschaftlich unabhängigen
und weisungsungebundenen Gutachterstellen die bei einem nicht eingetretenen
Behandlungserfolg von allen Beteiligten im Gesundheitswesen angerufen werden
können. Ähnlich dem TÜV in der Industrie.
Die Einführung der Beweislastumkehr bei
zivilrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Medizinischen
Behandlungsfehlern. Die Umkehr der Beweislast ist zumindest in den Fällen
einzuführen, in denen ein begründeter Verdacht eines Behandlungsfehlers durch
Gutachten belegt ist. Ist ein Medizinischer Behandlungsfehler als solcher
anerkannt, ist auch für die Frage der Kausalität zu dem entstandenen Schaden die
Beweislast umzukehren.
Den gesetzlichen Krankenversicherungen sollte
ermöglicht werden, ihre Mitglieder in einem Zivilgerichtsverfahren aktiv
unterstützen, bzw. mit ihrem eigenen Verfahren auch die Ansprüche ihres
Mitgliedes Erstreiten, zu dürfen.
Um auch vor den Zivilgerichten ein faires
Verfahren unter Beachtung des Gebots der Waffengleichheit herbeizuführen wäre
eine Änderung der Zivilprozessordnung dahingehend erforderlich, auch hier den
Grundsatz der Amtsermittlung einzuführen, so wie dies im sozialgerichtlichen
Verfahren der Fall ist.
Ich darf mich am Ende meiner Ausführungen
nochmals recht herzlich dafür bedanken, dass ich zu Ihnen sprechen konnte. Ich
hoffe, dass das eine oder andere Gesagte ihnen in ihrem eigenen Fall hilfreich
sein kann. Von politisch Verantwortlichen wünsche ich mir, dass Sie sich an das
eine oder andere Gesagte bei Ihrer Arbeit erinnern und mit in ihre
Entscheidungen einfliesen lassen.
Ewald Kraus / Zweiter Vorsitzender der
Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern -Patient im Mittelpunkt- e.V.
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