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Ziele der NGM-Bayern und
Möglichkeiten der Unterstützung ihrer Mitglieder.

Vorstellung der Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern -Patient im Mittelpunkt- e.V. auf dem Treffen des Gesundheitspolitischen Arbeitskreis der Christlich Sozialen Union,
Nürnberg-Fürth-Schwabach, am 08. April 2003 in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Dr. Helmbrechts, sehr geehrter Herr Dr. Sternitzke, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass ich Ihnen die Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern-Patient im Mittelpunkt- e.V. auf Ihrem heutigen Treffen des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der Christlich Sozialen Union, Nürnberg-Fürth-Schwabach, vorstellen darf.

Wer ist nun die NGM-Bayern, was sind deren Ziele und welche Möglichkeiten der Unterstützung ihrer Mitglieder hat sie. 

Als sich am 03. Oktober 1996, etwa 20 Personen aus ganz Bayern in Stegaurach bei Bamberg trafen, um sich als Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern e.V. zusammenzuschließen um in Zukunft denen zu helfen, die ein ähnliches Schicksal wie sie selber erlitten haben, da war ihnen noch nicht klar, welche Welle von Hilferufen sie erreichen würden.

Mittlerweile hat die NGM-Bayern annähernd 400 Mitglieder und in ihren Vereinsnamen den Zusatz -Patient im Mittelpunkt- aufgenommen. Damit wollen wir verdeutlichen, dass immer der Patient im Mittelpunkt des Gesundheitssystems stehen sollte.

Sehr schnell war den Verantwortlichen der NGM-Bayern aber bewusst, 

was medizinische Behandlungsfehler für viele heißt, nämlich:
·      Einschränkung von Lebensfreude.
·      Veränderung der gesamten Lebensweise.
·      Dauernde Belastung.
·      Finanzielle Einbußen.

was medizinische Behandlungsfehler auch bedeuten können, nämlich:
·     
Verzögerte Heilung.
·      Lebenslanger Schaden.
·      Exitus, also der Tod.

und ihnen wurde auch klar, wozu medizinische Behandlungsfehler nur zu oft führen, nämlich auch:
·     
zu Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich gegenseitig schützen.
·      zu Gefühlen von Hilflosigkeit und des Ausgeliefertsein an übermächtige Gegner, wenn es um die Regulierung der entstandenen
     Kosten durch die Haftpflichtversicherer geht.
·      zu Jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers.
·      zu Kosten und Folgekosten, die zu Lasten der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pensionskassen gehen, zum Vorteil der
     Versicherungswirtschaft.

Unsere im letzten Jahr verstorbene langjährige Erste Vorsitzende, Frau Ursula Grille, die u. a. auch 25 Jahre für die CSU in Erlangen Stadträtin war, die selbst durch eine ärztliche Fehlbehandlung über 10 Jahre auf einen Rollstuhl angewiesen war, beschrieb einmal die Arbeit der NGM-Bayern für Betroffene von medizinischen Behandlungsfehlern folgendermaßen:
Die Mitglieder der NGM-Bayern sind fast alle selbst betroffen. Fast alle haben ähnliche Erfahrung gemacht:
Die ausgehändigten Krankenunterlagen sind unvollständig, Patienten werden zu Querulanten abgestempelt, weil sie sich beschweren und von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte werden sie auf den langen Weg durch die Institutionen unserer Justiz geschickt.

In der Öffentlichkeit wird sehr häufig über ärztliche “Kunstfehler“ berichtet. Die Verantwortlichen der NGM-Bayern verwenden diesen Begriff nicht. Denn es geht hier nicht um Kunst, sondern um Können, um eine Behandlung nach dem ärztlichen Standard, wie immer der im konkreten Fall auch definiert sein mag.

Natürlich ist nicht jede Behandlung, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, auch gleich ein Behandlungsfehler.
Oft wenden sich jedoch Menschen mit sehr eindeutigen Verdachtsmomenten an die NGM-Bayern und fragen nach Institutionen, die ihnen helfen können.
Deshalb muss es Kriterien geben für ein sachgemäßes Vorgehen und es muss vor allem sachkundige und vor Gericht zu objektiven Aussagen bereite Ärzte als Gutachter geben.
Ärzte, die auch als Gutachter tätig werden, sind in vielfache Abhängigkeiten, materielle Interessenlagen und ideelle Wertvorstellungen -nicht zuletzt in ein spezifisches Verständnis der ärztlichen Standesordnung- eingebunden.

 

Wie unterstützt die NGM-Bayern Menschen, die den Verdacht eines medizinischen Behandlungsfehlers haben, und welche Hilfestellung bei der Suche nach Beratung und Aufklärung über mögliche Vorgehensweisen im Schadensfall kann sie geben.

 

·     In einer “Patienteninformation“ und in unserem Faltblatt haben wir Verhaltensmöglichkeiten wenn man sich in ärztliche Behandlung begibt, sowie erste Informationen zu dem Thema -Medizinische Behandlungsfehler-, abgedruckt.

Wir wollen den Menschen damit keine Angst machen, denn auch wir wissen, dass das Vertrauen zu seinem Arzt eine sehr wichtige Voraussetzung für einen Behandlungserfolg ist.

·      An verschiedenen Orten in Bayern halten wir jeweils zweimal im Monat Sprechstunden für Ratsuchende ab.

Für Mitglieder ist bei Bedarf zu diesen Sprechstunden, auch ein Rechtsanwalt oder eine Allgemeinärztin anwesend.  

·      Auf unseren Internetseiten, die unter www.ngm-bayern.de erreichbar sind, bieten wir so einem breiten Interessentenkreis erste Hilfen durch diese Informationen an. 

·     Wir sehen als ersten und vordringlichsten Schritt die Beschaffung der Krankenunterlagen von allen an der Behandlung Beteiligten an.

Im letzten Gesprächskreis mit “Den Beteiligten im bayerischen Gesundheitswesen“ das im Januar diesen Jahres im “Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz“ stattfand, war das Hauptthema: “Einsichtsrecht des Patienten in ärztliche Unterlagen“.

Dabei führten Vertreter von Krankenkassen aus, dass es noch bei über der Hälfte aller Anforderungen Probleme bei der Herausgabe gibt. 

l     Wenn Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beansprucht werden, weisen wir darauf hin, dass dies am aussichtsreichsten ist, wenn eine gutachterliche Stellungnahme vorlegt werden kann.

 

Wir nennen verschiedenen Möglichkeiten um ein solches Gutachten zu bekommen und ich möchte einige davon nennen: 

a.   Über die gesetzlichen Krankenversicherer kann ein Gutachten beim MDK in Auftrag gegeben und dem Kassen-Mitglied kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 

b. Wir raten auch dazu, die Krankenunterlagen vor der Erstellung eines umfangreichen und teuren Gutachtens durch einen erfahrenen Arzt/Gutachter auswerten zu lassen, ob sich überhaupt ein Behandlungsfehler erkennen lässt. 

c.   Wir weisen auch auf die Gutachterstellen bei den zuständigen Landesärztekammern hin und dass eine Stellungnahmen und das hierfür vorher eingeholte Gutachten für den Patienten kostenlos sind. 

Wir informieren Ratsuchende aber auch darüber, dass:

w     Diese Einrichtungen durch die Ärztekammern und Haftpflichtversicherer nach unterschiedlichen Modellen finanziert werden.

w     Die Anerkennungsquote zwischen ca. 15% und 35% liegt.

Die mittlerweile genannten Zahlen von ca. 30 % über die Bay. Gutachterstelle aber bisher nicht öffentlich statistisch belegt ist.

w     Die Verfahren in der Regel relativ lange dauern und der Patient keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachter hat.

w     Das Einverständnis beider Parteien, also auch das des Arztes oder des Krankenhauses, zu dem Verfahren vorliegen muss.

w     Dass auch bei einem positiven Bescheid keineswegs gesichert ist, dass die Haftpflichtversicherung in die Regulierung eintritt, weshalb nicht selten trotzdem der Klageweg beschritten werden muss und dadurch viel Zeit verloren wurde.

w    Dass die Gutachten dieser Stellen zwar für keine Partei rechtsverbindlich sind, dennoch vermindern ablehnende Bescheide die Chancen, dann vor Gericht Ansprüche durchzusetzen, erheblich.

Aus den vorgenannten Gründen und auch aus den Erfahrungen unserer Mitglieder, raten wir in der Regel von der Anrufung von Gutachter- oder Schlichtungsstellen ab.  

d. Von der Stellung einer Strafanzeige zur Regulierung von Schadenersatzansprüchen gegen den Arzt oder das Krankenhaus raten wir dringend ab.  

e.   Wir weisen aber auch darauf hin, dass der Arzt zwar die zum Wohl seiner Patienten erforderlichen Maßnahmen nach den Standards der medizinischen Wissenschaft schuldet, er dem Patienten aber keinen Behandlungserfolg schuldet und dass ein Gefälligkeitsgutachten keinem Patienten nützlich ist. 
 

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und deutlich sagen, was Menschen brauchen, die den Verdacht oder Vorwurf eines medizinischen Behandlungsfehlers belegen müssen. 

Diese Patienten brauchen Ärzte, die, wenn schon einmal ein Fehler passiert ist, den tatsächlichen Sachverhalt durch ein objektives Gutachten darstellen und wissenschaftlich belegen.  

Deshalb sollte jedem Arzt, der gutachterlich tätig wird bewusst sein, dass wenn Gutachten den fehlerhaft arbeitenden Kollegen schützen, das immer zu Lasten des bereits körperlich und vielfach auch seelisch geschädigten Patienten geht.  

Ich habe zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, wozu medizinische Behandlungsfehler bei Patienten führen können und dabei den Punkt “Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich gegenseitig schützen“ genannt.  

Ich möchte diese Empfindungen aus Zeitgründen an nur einem exemplarisch vorgetragenen, stark verkürzten Beispiel verdeutlichen.  

Von Patientinnenseite bestand der Behandlungsfehlervorwurf, dass der behandelnde Arzt die Geburt zu spät eingeleitet habe, was zu schwersten Schädigung des Säuglings führte und durch ein Sachverständigengutachten bestätigt werden sollte.

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass eine verspätete Einleitung der Geburt nicht festgestellt werden könne.

Erst danach bekam die Betroffene von einem Gynäkologen die Information, dass korrekterweise die verspätete Beendigung der Geburt hätte gerügt werden müssen.

Nach mehrfachen Aufforderungen und der konkreten Ankündigung von Zwangsmaßnahmen gegen den Gutachter durch das Gericht räumte dieser nach über 1½ Jahren in einem Ergänzungsgutachten kommentarlos ein, dass die Geburt zu spät beendet wurde.

 

Wie informieren wir die Öffentlichkeit über die Situation geschädigter Patienten. 

a)      Wir führen regelmäßig mehrmals im Jahr Informationsveranstaltungen in verschiedenen Städten in Bayern durch, wobei wir als Referenten schon Vertreter der Haftpflichtversicherungen, Gutachter, Rechtsanwälte, Richter, Vertreter der Politik und politischer Parteien gewinnen konnten.

b)      Regelmäßige regionale Info-Treffen von Mitgliedern, an denen auch Nichtmitglieder teilnehmen können, finden in mehreren Städten in Bayern statt.

c)      Durch Berichte im Rundfunk und Fernsehen soll ebenfalls eine objektive Information der Öffentlichkeit aus der Sicht von Betroffenen erreicht werden.
 

Wir wollen erreichen, dass ein modernes Patientenrechtegesetz geschaffen wird.
Wir haben gemeinsam mit anderen Selbsthilfegruppen und Patienteninitiativen eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, mit der Forderung nach einem modernen und zeitgemäßen Patientenrechtegesetzes.

 

In Zusammenarbeit mit weiteren sieben Patienten-Organisationen, unter Federführung des Verbraucherzentralen-Bundesverband haben wir Vorschläge zur Gesundheitsreform 2003 für die Rürup-Kommision und das Gesundheitsministerium ausgearbeitet.

 

Durch die Dokumentation der Fälle 

und aus den Rückmeldungen der Mitglieder wollen wir auf die Qualität der Arbeit von Gutachtern aber auch von Anwälten schließen und diese Erkenntnisse in die Beratung vor allem von neuen Mitgliedern und allgemein Ratsuchenden einfließen lassen.

Ganz wichtig und wie am Anfang schon gesagt, ist uns die Förderung eines partnerschaftli­chen Arzt- Patientenverhältnisses. 
Durch die Teilnahme an den verschiedensten Veranstaltungen und Kongressen versuchen wir mit Ärzten ins Gespräch zu kommen, um so die Kluft zwischen Ärzteschaft und Patienten, die durch eine fehlerhafte Behandlung geschädigt wurden, zu verringern.  

Bei allen diesen Treffen machen wir die Erfahrung, dass bei einer sachlichen Darstellung der gegensätzlichen Argumente ein Aufeinanderzugehen möglich ist und wir wollen damit weiter ein partnerschaftliches Arzt-Patientenverhältnis fördern und die Streitkultur zwischen Arzt und Patient verbessern.

 

Ich darf mich am Ende meiner Ausführungen recht herzlich dafür bedanken, dass ich zu Ihnen sprechen konnte und möchte die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass Sie sich vielleicht an das eine oder andere Gesagte bei Ihrer politische Arbeit erinnern und mit einfliesen lassen können. 

Gerne stehen Herr Heller und ich auch noch für weitere Fragen zur Verfügung, wenn auch die Zeit schon etwas fortgeschritten ist.

 

 

Ewald Kraus / Zweiter Vorsitzender 

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