Ziele der
NGM-Bayern und
Möglichkeiten der Unterstützung ihrer Mitglieder.
Vorstellung der Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern -Patient im
Mittelpunkt- e.V. auf dem Treffen des Gesundheitspolitischen Arbeitskreis
der Christlich Sozialen Union,
Nürnberg-Fürth-Schwabach, am 08. April 2003 in Nürnberg
Sehr geehrter
Herr Dr. Helmbrechts, sehr geehrter Herr Dr. Sternitzke, meine sehr verehrten
Damen und Herren, ich freue mich, dass ich Ihnen die Notgemeinschaft
Medizingeschädigter in Bayern-Patient im Mittelpunkt- e.V. auf Ihrem
heutigen Treffen des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der Christlich
Sozialen Union, Nürnberg-Fürth-Schwabach, vorstellen darf.
Wer ist nun
die NGM-Bayern, was sind deren Ziele und welche Möglichkeiten der Unterstützung
ihrer Mitglieder hat sie.
Als sich am 03. Oktober 1996, etwa 20 Personen aus ganz
Bayern in Stegaurach bei Bamberg trafen, um sich als Notgemeinschaft
Medizingeschädigter in Bayern e.V. zusammenzuschließen um in Zukunft denen zu
helfen, die ein ähnliches Schicksal wie sie selber erlitten haben, da war ihnen
noch nicht klar, welche Welle von Hilferufen sie erreichen würden.
Mittlerweile hat
die NGM-Bayern annähernd 400 Mitglieder und in ihren Vereinsnamen den Zusatz
-Patient im Mittelpunkt- aufgenommen. Damit wollen wir verdeutlichen, dass immer
der Patient im Mittelpunkt des Gesundheitssystems stehen sollte.
Sehr schnell war den Verantwortlichen der NGM-Bayern aber
bewusst,
was medizinische Behandlungsfehler für viele heißt,
nämlich:
·
Einschränkung von Lebensfreude.
·
Veränderung der gesamten Lebensweise.
·
Dauernde Belastung.
·
Finanzielle Einbußen.
was medizinische Behandlungsfehler auch bedeuten können,
nämlich:
·
Verzögerte Heilung.
·
Lebenslanger Schaden.
·
Exitus, also der Tod.
und ihnen wurde auch klar, wozu medizinische
Behandlungsfehler nur zu oft führen, nämlich auch:
· zu
Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich gegenseitig schützen.
·
zu Gefühlen von Hilflosigkeit und des Ausgeliefertsein an übermächtige Gegner,
wenn es um die Regulierung der entstandenen
Kosten durch die Haftpflichtversicherer geht.
·
zu Jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des
Schädigers.
·
zu
Kosten und Folgekosten, die zu Lasten der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und
Pensionskassen gehen, zum Vorteil der
Versicherungswirtschaft.
Unsere im letzten Jahr
verstorbene langjährige Erste Vorsitzende, Frau Ursula Grille, die u. a. auch 25
Jahre für die CSU in Erlangen Stadträtin war, die selbst durch eine ärztliche
Fehlbehandlung über 10 Jahre auf einen Rollstuhl angewiesen war, beschrieb
einmal die Arbeit der NGM-Bayern für Betroffene von medizinischen
Behandlungsfehlern folgendermaßen:
Die Mitglieder der NGM-Bayern sind fast alle selbst betroffen. Fast alle haben
ähnliche Erfahrung gemacht:
Die ausgehändigten Krankenunterlagen sind unvollständig, Patienten werden zu
Querulanten abgestempelt, weil sie sich beschweren und von den
Haftpflichtversicherungen der Ärzte werden sie auf den langen Weg durch die
Institutionen unserer Justiz geschickt.
In der Öffentlichkeit wird sehr häufig über ärztliche “Kunstfehler“ berichtet.
Die Verantwortlichen der NGM-Bayern verwenden diesen Begriff nicht. Denn es geht
hier nicht um Kunst, sondern um Können, um eine Behandlung nach dem ärztlichen
Standard, wie immer der im konkreten Fall auch definiert sein mag.
Natürlich ist nicht jede Behandlung, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht
hat, auch gleich ein Behandlungsfehler.
Oft wenden sich jedoch Menschen mit sehr eindeutigen Verdachtsmomenten an die
NGM-Bayern und fragen nach Institutionen, die ihnen helfen können.
Deshalb muss es Kriterien geben für ein sachgemäßes Vorgehen und es muss vor
allem sachkundige und vor Gericht zu objektiven Aussagen bereite Ärzte als
Gutachter geben.
Ärzte, die auch als Gutachter tätig werden, sind in vielfache Abhängigkeiten,
materielle Interessenlagen und ideelle Wertvorstellungen -nicht zuletzt in ein
spezifisches Verständnis der ärztlichen Standesordnung- eingebunden.
Wie unterstützt die NGM-Bayern Menschen, die
den Verdacht eines medizinischen Behandlungsfehlers haben, und welche
Hilfestellung bei der Suche nach Beratung und Aufklärung über mögliche
Vorgehensweisen im Schadensfall kann sie geben.
· In
einer “Patienteninformation“ und in unserem Faltblatt haben wir
Verhaltensmöglichkeiten wenn man sich in ärztliche Behandlung begibt, sowie
erste Informationen zu dem Thema -Medizinische Behandlungsfehler-, abgedruckt.
Wir wollen den Menschen damit keine Angst
machen, denn auch wir wissen, dass das Vertrauen zu seinem Arzt eine sehr
wichtige Voraussetzung für einen Behandlungserfolg ist.
·
An verschiedenen Orten in Bayern
halten wir jeweils zweimal im Monat Sprechstunden für Ratsuchende ab.
Für Mitglieder ist bei Bedarf zu diesen
Sprechstunden, auch ein Rechtsanwalt oder eine Allgemeinärztin anwesend.
·
Auf unseren Internetseiten, die
unter
www.ngm-bayern.de
erreichbar sind, bieten wir so einem breiten Interessentenkreis erste Hilfen
durch diese Informationen an.
· Wir
sehen als ersten und vordringlichsten Schritt die Beschaffung der
Krankenunterlagen von allen an der Behandlung Beteiligten an.
Im letzten Gesprächskreis mit “Den Beteiligten
im bayerischen Gesundheitswesen“ das im Januar diesen Jahres im “Bayerischen
Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz“ stattfand,
war das Hauptthema: “Einsichtsrecht des Patienten in ärztliche Unterlagen“.
Dabei führten Vertreter von Krankenkassen aus,
dass es noch bei über der Hälfte aller Anforderungen Probleme bei der Herausgabe
gibt.
l Wenn
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beansprucht werden, weisen wir
darauf hin, dass dies am aussichtsreichsten ist, wenn eine gutachterliche
Stellungnahme vorlegt werden kann.
Wir nennen verschiedenen Möglichkeiten um ein
solches Gutachten zu bekommen und ich möchte einige davon nennen:
a.
Über die gesetzlichen
Krankenversicherer kann ein Gutachten beim MDK in Auftrag gegeben und dem
Kassen-Mitglied kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
b. Wir
raten auch dazu, die Krankenunterlagen vor der Erstellung eines umfangreichen
und teuren Gutachtens durch einen erfahrenen Arzt/Gutachter auswerten zu
lassen, ob sich überhaupt ein Behandlungsfehler erkennen lässt.
c.
Wir weisen auch auf die
Gutachterstellen bei den zuständigen Landesärztekammern hin und dass eine
Stellungnahmen und das hierfür vorher eingeholte Gutachten für den Patienten
kostenlos sind.
Wir informieren Ratsuchende aber auch darüber,
dass:
w
Diese Einrichtungen durch die
Ärztekammern und Haftpflichtversicherer nach unterschiedlichen Modellen
finanziert werden.
w
Die Anerkennungsquote zwischen ca.
15% und 35% liegt.
Die mittlerweile genannten Zahlen von ca. 30 %
über die Bay. Gutachterstelle aber bisher nicht öffentlich statistisch belegt
ist.
w
Die Verfahren in der Regel relativ
lange dauern und der Patient keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachter hat.
w
Das Einverständnis beider
Parteien, also auch das des Arztes oder des Krankenhauses, zu dem Verfahren
vorliegen muss.
w
Dass auch bei einem positiven
Bescheid keineswegs gesichert ist, dass die Haftpflichtversicherung in die
Regulierung eintritt, weshalb nicht selten trotzdem der Klageweg beschritten
werden muss und dadurch viel Zeit verloren wurde.
w Dass
die Gutachten dieser Stellen zwar für keine Partei rechtsverbindlich sind,
dennoch vermindern ablehnende Bescheide die Chancen, dann vor Gericht Ansprüche
durchzusetzen, erheblich.
Aus den vorgenannten Gründen und auch aus den
Erfahrungen unserer Mitglieder, raten wir in der Regel von der Anrufung von
Gutachter- oder Schlichtungsstellen ab.
d. Von
der Stellung einer Strafanzeige zur Regulierung von Schadenersatzansprüchen
gegen den Arzt oder das Krankenhaus raten wir dringend ab.
e.
Wir weisen aber auch darauf hin,
dass der Arzt zwar die zum Wohl seiner Patienten erforderlichen Maßnahmen nach
den Standards der medizinischen Wissenschaft schuldet, er dem Patienten aber
keinen Behandlungserfolg schuldet und dass ein Gefälligkeitsgutachten keinem
Patienten nützlich ist.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit
nutzen und deutlich sagen, was Menschen brauchen, die den Verdacht oder Vorwurf
eines medizinischen Behandlungsfehlers belegen müssen.
Diese Patienten brauchen Ärzte, die, wenn schon
einmal ein Fehler passiert ist, den tatsächlichen Sachverhalt durch ein
objektives Gutachten darstellen und wissenschaftlich belegen.
Deshalb sollte jedem Arzt, der gutachterlich
tätig wird bewusst sein, dass wenn Gutachten den fehlerhaft arbeitenden Kollegen
schützen, das immer zu Lasten des bereits körperlich und vielfach auch seelisch
geschädigten Patienten geht.
Ich habe zu Beginn meiner Ausführungen gesagt,
wozu medizinische Behandlungsfehler bei Patienten führen können und dabei den
Punkt “Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich gegenseitig
schützen“ genannt.
Ich möchte diese Empfindungen aus Zeitgründen an
nur einem exemplarisch vorgetragenen, stark verkürzten Beispiel verdeutlichen.
Von Patientinnenseite bestand der
Behandlungsfehlervorwurf, dass der behandelnde Arzt die Geburt zu spät
eingeleitet habe, was zu schwersten Schädigung des Säuglings führte und durch
ein Sachverständigengutachten bestätigt werden sollte.
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass eine
verspätete Einleitung der Geburt nicht festgestellt werden könne.
Erst danach bekam die Betroffene von einem
Gynäkologen die Information, dass korrekterweise die verspätete Beendigung der
Geburt hätte gerügt werden müssen.
Nach mehrfachen Aufforderungen und der konkreten
Ankündigung von Zwangsmaßnahmen gegen den Gutachter durch das Gericht räumte
dieser nach über 1½ Jahren in einem Ergänzungsgutachten kommentarlos ein, dass
die Geburt zu spät beendet wurde.
Wie informieren wir die Öffentlichkeit über
die Situation geschädigter Patienten.
a)
Wir führen regelmäßig mehrmals im Jahr Informationsveranstaltungen in
verschiedenen Städten in Bayern durch, wobei wir als Referenten schon Vertreter
der Haftpflichtversicherungen, Gutachter, Rechtsanwälte, Richter, Vertreter der
Politik und politischer Parteien gewinnen konnten.
b)
Regelmäßige regionale Info-Treffen von Mitgliedern, an denen auch
Nichtmitglieder teilnehmen können, finden in mehreren Städten in Bayern statt.
c)
Durch Berichte im Rundfunk und Fernsehen soll ebenfalls eine objektive
Information der Öffentlichkeit aus der Sicht von Betroffenen erreicht werden.
Wir wollen erreichen, dass ein modernes
Patientenrechtegesetz geschaffen wird.
Wir haben gemeinsam mit anderen Selbsthilfegruppen und Patienteninitiativen eine
Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, mit der Forderung nach einem
modernen und zeitgemäßen Patientenrechtegesetzes.
In Zusammenarbeit mit weiteren sieben
Patienten-Organisationen, unter Federführung des
Verbraucherzentralen-Bundesverband haben wir Vorschläge zur Gesundheitsreform
2003 für die Rürup-Kommision und das Gesundheitsministerium ausgearbeitet.
Durch die Dokumentation der Fälle
und aus den Rückmeldungen der Mitglieder wollen
wir auf die Qualität der Arbeit von Gutachtern aber auch von Anwälten schließen
und diese Erkenntnisse in die Beratung vor allem von neuen Mitgliedern und
allgemein Ratsuchenden einfließen lassen.
Ganz wichtig und wie am Anfang schon gesagt,
ist uns die Förderung eines partnerschaftlichen Arzt- Patientenverhältnisses.
Durch die Teilnahme an den verschiedensten Veranstaltungen und Kongressen
versuchen wir mit Ärzten ins Gespräch zu kommen, um so die Kluft zwischen
Ärzteschaft und Patienten, die durch eine fehlerhafte Behandlung geschädigt
wurden, zu verringern.
Bei allen diesen Treffen machen wir die
Erfahrung, dass bei einer sachlichen Darstellung der gegensätzlichen Argumente
ein Aufeinanderzugehen möglich ist und wir wollen damit weiter ein
partnerschaftliches Arzt-Patientenverhältnis fördern und die Streitkultur
zwischen Arzt und Patient verbessern.
Ich darf mich am Ende meiner Ausführungen recht
herzlich dafür bedanken, dass ich zu Ihnen sprechen konnte und möchte die
Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass Sie sich vielleicht an das eine oder andere
Gesagte bei Ihrer politische Arbeit erinnern und mit einfliesen lassen können.
Gerne stehen Herr Heller und ich auch noch für
weitere Fragen zur Verfügung, wenn auch die Zeit schon etwas fortgeschritten
ist.
Ewald Kraus / Zweiter Vorsitzender |