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Kommentar zur Gutachterschulung des Landesverbandes Bayern
und Sachsen der Gewerblichen Berufsgenossenschaften im Herbst 2001
Nachfolgend geben wir eine Zusammenfassung von Aussagen
wieder, die bei der Schulung der Gutachter von den beiden Referenten vorgetragen
wurden:
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Die Teilnehmer sind nicht
zur Schulung eingeladen worden um für die BG Geld zu sparen.
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Die beauftragten Gutachter
hätten Ihre Aufgabe missverstanden, wenn Sie diese so sähen, dass durch ihre
Beauftragung für die BG Geld gespart werden soll.
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Die Höhe der Mittelausgabe
interessiere die BG nicht, da die Kosten im Umlageverfahren von den
Arbeitgebern eingeholt würden.
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Maßstäbe für die Begutachtung
seien das Gesetz und das Recht. Berufsgenossenschaften hätten nicht die
Aufgabe Geld zu sparen, sie dürften keine Gewinne machen. Sie hätten als
Hilfskraft dafür Sorge zu tragen, dass jeder bekomme, was ihm zusteht, aber
auch nicht mehr und nicht weniger.
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Er wäre am Ende des Seminars sehr überrascht, wenn der Eindruck entstehen
würde, durch diese Schulungen Kosten von derBG abzuwenden.
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Die Wahrheitsfindung sei sehr
schwierig, da subjektiv. Würden drei Leute befragt, bekomme man drei
unterschiedliche Meinungen.
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Im Laufe des Seminars wurde
immer wieder betont, dass keine Gefälligkeitsgutachten erwartet werden und
erstellt werden sollen.
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Die Rechte der Versicherten
seien in den letzten Jahren gestärkt worden und das sei gut so.
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Die BG müsse von Amtswegen
alles ermitteln, was objektiv für und gegen den Versicherungsfall spreche. Es
dürfe also nicht einseitig ermittelt werden.
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Die von der BG bestellten
Gutachter hätten die Patienten nicht als Bittsteller einzuordnen, diese seien
keine Sozialschmarotzer. Es sei bei der Untersuchung eine Atmosphäre des
Vertrauens zu schaffen.
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Eindringlich wird an die
Gutachter appelliert, die Gutachten zeitnah zu erstellen.
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Mit Vorgutachtern solle
kollegial umgegangen werden, ohne Angriffe unter die Gürtellinie.
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Patienten seien bei den
Begutachtungsuntersuchungen als Menschen zu betrachten, so zu behandeln und
nicht als Sozialschmarotzer anzusehen. Durch Überzeugungskraft sei eine
Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen. Es sei ein, auf den Patienten positiv
ankommendes Verhalten zu zeigen.
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Es dürften keine
Parteigutachten erstellt werden, weder für den Patienten noch für die
Berufsgenossenschaften.
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Es sei davon auszugehen, dass
die Versicherten grundsätzlich wahre Angaben machen, diese müssten aber sehr
genau hinterfragt werden.
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Sei eine
entscheidungsrelevante Tatsache nicht bewiesen, dürfe sie bei der Abwägung
nicht berücksichtigt werden.
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Man habe sehr wohl Verständnis
für die Stellungnahme der NGM-Bayern. Es seien der BG sehr viele solcher
schlechten Gutachten bekannt.
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Man könne den Eindruck
bekommen, dass manche Seminarteilnehmer nur da seien um ihren Schein zu
bekommen. “Wenn sich durch die Gutachter-Seminare nur etwas ändern würde“.
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“Institute für ärztliche
Begutachtung“ seien kritisch zu beurteilen und wurden als Modegag bezeichnet.
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Das Erstellen von
Verdachtsdiagnosen wurde sehr kritisch beurteilt, da dies immer wieder zu
Festschreibungen von nicht unfallbedingten Behinderungen führe.
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Am Themenkreis
Rotatorenmanschette wurde erläutet, dass trotz Vorschäden nicht leichtfertig
Ansprüche abgelehnt werden könnten uns sollten. Degenerative Veränderungen
dürfen für sich allein nicht zu Ablehnungen führen und mit Ablehnungen sei in
diesem Bereich generell etwas vorsichtiger umgehen.
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Aus Schutzaussagen von
Patienten dürften ihnen daraus keine Stricke gedreht werden.
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Es sei zwingend notwendig
die Gutachten in verständlicher deutscher Sprache abzufassen, da diese für
medizinische Laien geschrieben würden, seien dies nun Sachbearbeiter der BG’s
oder aber Patienten.
Zusammengefasst kann zu dem Verlauf der Gutachterschulungen und den dabei
gewonnenen Eindrücken folgendes gesagt werden:
Die von dem LVBG angebotenen Schulungen sind absolut
erforderlich, um für die BG überhaupt einigermaßen brauchbare Gutachten zu
bekommen. Aus den Ausführungen der Referenten war zu entnehmen, dass viele
Gutachten scheinbar nicht die erwartete und erforderliche Qualität aufweisen.
Es kam im Verlauf des Seminars immer wieder sehr deutlich
zum Ausdruck, dass besonders auf Vorschäden zu achten ist. Diese sind dann in
die Kausalitätsbewertung einzubeziehen und zu bewerten.
Es war sehr auffällig, dass die beispielhaft besprochenen
Gutachten zum überwiegenden Teil zur Ablehnung der Ansprüche führten. Dies ist
auch aus den, sich in den Unterlagen befindlichen, kommentierten Gutachten
festzustellen.
Fast ausschließlich neigte sich die immer wieder an die Wand
projizierte Justitiawaage zur Seite der Ablehnung, wenn es darum ging die
Gewichtung für oder gegen Anerkennung von Ansprüchen darzustellen.
Da im Aufbauseminar des zweiten Tages nicht mehr über
Gesundheitsschaden als Erfolg referiert wurde, so wie es noch in den
Seminarunterlagen abgedruckt war, kann dies offensichtlich auf die Teilnahme der
NGM-Bayern zurückzuführen und als positive Änderung gewertet werden.
Die Klagen der Referenten zu der zahlenmäßig geringen
Beteiligung von Gutachtern insgesamt und der qualitativ unzufriedenen Umsetzung
der Seminarinhalte, lässt den Schluss zu, dass hier die Frage nach
Lernerfolgskontrollen zu stellen ist.
Als Ergebnis der Teilnahme an den Schulungen lässt sich
positiv festhalten, dass dies zu einem offeneren Umgang zwischen Gutachtern und
Patienten führen kann. Die zum allergrößten Teil positiven Aussagen und die
Atmosphäre geben jedenfalls Anlass zu der Hoffnung, dass diese in die
Wirklichkeit umgesetzt werden können.
Da dies sicher noch ein langer Weg sein wird, bleibt es
deshalb auch eine Aufgabe der NGM-Bayern diese Umsetzung zu beobachten. Solange
sich durch die Erfahrungen unserer Mitglieder dies noch nicht erkennen lässt,
kann sich unsere kritische Beurteilung der berufgenossenschaftlichen Gutachten
auch nicht ändern.
Ursula Grille
†
Ewald Kraus
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