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„Mediation nach medizinischen Behandlungsfehlern“

Ausführungen zu diesem Thema, zur Podiumsdiskussion am 25. März 2006 im Haus der Gesundheit in Erlangen, vom Ersten Vorsitzenden der NGM-Bayern, Ewald Kraus

Es ist für mich nicht einfach zu diesem doch sehr speziellen Thema Aussagen zu treffen.

Ich möchte aber aus der Erfahrung vieler Gespräche in den Beratungsstunden oder auch am Telefon zu dem Thema „Gesprächsbereitschaft der Ärzte nach dem Verdacht eines medizinischen Behandlungs­fehlers“ versuchen, einiges ausführen.

Zu den Ausführungen vom Vorsitzenden des Ärztlichen Kreisverbandes Dr. Walter Otto möchte ich folgende Anmerkung machen:

Es kann in dieser Diskussion nicht darum gehen, Fehler zu rechtfertigen. Nein, wenn Fehler passieren, so wie dies auch im medizinischen im Alltag der Fall ist, sind diese von den Versicherungen ordentlich zu regulieren.

Selbstverständlich darf auch jeder Arzt sagen, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, aber er darf die Kau­salität zu dem eingetretenen Schaden nicht herstellen. Es ist erschreckend wie zu diesem Thema dop­pelzüngig gesprochen und sich hinter Versicherungsbedingungen versteckt wird. Keine Versicherungs­bedingungen können einem Arzt auferlegen, nicht die Wahrheit sagen zu dürfen oder gar lügen zu müssen.

Nicht selten machen wir in unseren Sprechstunden die Erfahrung, dass die Menschen hilfesuchend die Möglichkeiten eines Gespräches wahrnehmen. Bei über der Hälfte aller Ratsuchenden hören wir die Klagen, dass ein Gespräch mit den zuständigen Ärzten nicht in dem Rahmen möglich gewesen sei wie dies gewünscht wurde oder nicht selten sogar ganz verweigert wurde.

Die Moderatorin, Frau Nikola stellte die Zwischenfrage, was Ziele einer Mediation sein könnten:

Mir klingt es immer noch in den Ohren, wie mir eine um Rat suchende Frau sagte: „Wenn der Herr Doktor mir wenigstens gesagt hätte was denn passiert ist und warum das passiert ist. Dann wäre ich ja schon zufrieden gewesen. Ich müsste jetzt nicht weiter danach suchen rauszubekommen was denn wirklich falsch gemacht worden ist.“ Ein ehrliches Gespräch mit dem Arzt, wenn es schon nicht direkt nach der Behandlung sein kann, könnte das Ziel einer Mediation sein.

Viele Konflikte würden nach unseren Erfahrungen erst gar nicht entstehen, wenn die Bereitschaft der Ärzte vorhanden wäre, das Gespräch auch nach einem durch einen Fehler verursachten ausbleibenden Behandlungserfolg zu suchen, auch wenn es menschlich verständlich ist, diesen lieber verschweigen zu wollen.

Erst vor wenigen Tagen berichtete mir eine Frau, deren Mutter mit Hirnschlag im Koma liegt, von der Arroganz und Hartnäckigkeit, mit der man ihr Gespräche über den Zustand ihrer Mutter verweigerte. Und wenn es dann doch zu einem Gespräch kam, verwendet man nur Fremdwörter, so dass man dann auch nichts verstehen soll. Sie nannte dies Angehörigen gegenüber, die sowieso schon durch die Sor­gen und die Trauer um die Mutter hilflos sind einen ungeheuerlichen Umgang. Diese Frau, die Jura studiert hat und jetzt aber nur noch Hausfrau und Mutter ist sagte noch, wenn man schon mit mir so umgeht, wie verfährt man dann erst mit einfachen Menschen, die sich dann schon gar nicht zur Wehr setzen können.

Ich denke, dass es dringend erforderlich ist und ich sehe dies auch als eine unserer wichtigen Aufgaben an, eine Kultur des „Umgangs miteinander“ zu schaffen die es ermöglicht, auch in und zwar für beide Seiten, unangenehmen Situationen das Gespräch zu suchen.

Das Gespräch unter Hinzuziehung eines Vermittlers kann den Schadensfall nicht lösen. Es kann aber dazu beitragen das seelische Trauma der Behandlung des Behandlungsfehlers leichter zu ertragen.

Nicht vergessen darf man, dass durch die Situation des Schweigens und Verschweigens oft erst eine Lawine ins Rollen gebracht wird, die dann zu mit allen Härten geführten gerichtlichen Auseinanderset­zungen führen. Dabei sollte man auch nicht die wirtschaftliche Situation außer Acht lassen. Auch hier haben in den meisten Fällen die bereits körperlich und vielfach auch seelisch geschädigten Patienten das kürzere Ende für sich, vor allem dann, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung im Rücken haben.

Ein im Medizinrecht erfahrener Rechtsanwalt sagte mir zu unserem heutigen Thema: Nach seiner Überzeugung würden sich viele Gerichtsverfahren erübrigen, würde häufiger der Weg der Mediation eingeschlagen. Seiner Erfahrung nach scheitert ein solches aber leider in den meisten Fällen an der Behandlerseite.

Ich wünsche uns und vor allem allen Betroffenen die das Gespräch suchen, dass diese Veranstaltung dazu beitragen wird, das Klima dahingehend zu verbessern, dass es zu mehr Gesprächsbereitschaft kommt, ganz egal ob dies dann mit oder ohne einem professionellen Mediator zustande kommt. Ich wünsche aber auch den betroffenen Menschen, dass Sie den Weg zu einem Gesprächsvermittler finden, wenn durch ihn ein Gespräch möglich wird und somit das Leben mit den Folgen der Fehlbehandlung erträglicher wird.

Ewald Kraus / Erster Vorsitzender

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