Unsere Gemeinschaft
Die Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern -Patient im Mittelpunkt- e.V.
Der Verdacht: Was machen Sie, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten?
Ärztliche Behandlungsfehler. Was heißt das?
Wenn Sie gegen einen Behandlungsfehler vorgehen möchten.
Die
Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern
-Patient im Mittelpunkt- e.V.
Die NGM-Bayern ist ein Zusammenschluss medizingeschädigter Patienten, die selbst oder nahe Angehörige durch ärztliche Behandlungsfehler
geschädigt sind und deren Folgen zur Genüge erfahren haben.
Sie versteht sich als konfessionell und parteipolitisch
ungebundene Selbsthilfegruppe.
Solche Selbsthilfegruppen bilden sich immer dann, wenn von der staatlichen Seite Versäumnisse
und Wahrnehmungsausfälle festgestellt werden müssen.
Die NGM's sind sich in allen Bundesländern einig, dass die institutionelle Unabhängigkeit von staatlichen und halbstaatlichen
Organisationen gewahrt werden muss.
In Bayern besteht auch ein einstimmiger Beschluss der Mitgliederversammlung,
dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Scientology - Organisation unvereinbar ist.
Satzungsgemäß haben wir uns folgende Aufgaben gestellt:
1.Unterstützung von Medizingeschädigten Patienten und Unfallopfern bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüchen.
2.Information über mögliche Vorgehensweise im Schadensfall.
3.Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation geschädigter Patienten.
4.Durchsetzung eines modernen Patientenschutzgesetzes, entsprechend dem Stand der Medizin.
5.Dokumentation von Schadensfällen.
6.Förderung eines partnerschaftlichen Arzt-Patientenverhältnisses.
Unser Verein wurde am 3.10.1996 gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt.
Die NGM-Bayern kooperiert auch mit anderen Selbsthilfegruppen.
Sie organisiert den Erfahrungsaustausch unter Betroffenen.
Zur Sicherstellung unserer Arbeit und Aufgaben sind wir auf jede Unterstützung angewiesen, sei es durch Ihre Mitarbeit, Mitgliedschaft oder Spende, denn „nur gemeinsam sind wir stark!"
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Der
Verdacht:
Was machen Sie, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten?
Ärztliche Behandlungsfehler sind selten sofort offensichtlich.
Wenn Beschwerden nicht besser werden oder andere auftreten, wenn ein Eingriff
mit Komplikationen verlaufen ist, beginnen
Sie vielleicht nach den Gründen zu fragen:
Warum dauert eine Heilung so lange?
Ist da nichts oder wenig zu machen?
Ist die gestellte Diagnose richtig?
Hat der Arzt einen Fehler gemacht?
Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, sollten Sie in erster Linie sämtliche
Behandlungsunterlagen aus dem
Krankenhaus/Arztpraxis anfordern und sich deren Richtigkeit und Vollständigkeit
schriftlich bestätigen lassen. Jeder Patient
hat das Recht auf Einsichtnahme in seine Krankenakten und Anspruch auf Kopien
gegen Kostenerstattung. Dieser Anspruch
ist durch viele Grundsatzentscheidungen und Urteile begründet.
Informieren Sie sich, wie Ihre Erkrankung behandelt wurde und welche
Alternativen es gibt.
Listen Sie auf, wie sich Ihre akuten Beschwerden äußern.
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Ärztliche Behandlungsfehler. Was heißt das?
In Berichten von Presse und TV-Medien wird ständig über Fälle ärztlicher Behandlungsfehler berichtet. Es wird geschätzt, dass 100.000 Fälle pro Jahr zu verzeichnen sind. Die tatsächlichen Zahlen dürften aber weit höher liegen. So gehören die realen Schadensdaten zu den am besten behüteten Geheimnissen der Republik!
Ärztlicher Behandlungsfehler heißt für viele:
Einschränkung von Lebensfreude.
Veränderung der ganzen Lebensweise.
Dauernde Belastung.
Finanzielle Einbußen.
Ärztlicher Behandlungsfehler kann bedeuten:
Verzögerte Heilung.
Lebenslanger Schaden.
Exitus (Tod).
Ärztliche Behandlungsfehler führen auch zu:
Demütigungen und Diskriminierung, wenn Mediziner sich gegenseitig decken.
Gefühlen von Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein an übermächtige Gegner.
Jahrelangen menschenverachtenden Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Medizingeschädigte, ihre Angehörigen oder Hinterbliebene zwingt man durch die Mühlen der Gerichtsinstanzen, um ihren Rechtsanspruch auf Entschädigung zu verwirklichen.
Kosten und Folgekosten die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, Rentenkassen, Pensionskassen usw., zum Vorteil der Versicherungswirtschaft gehen.
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Wenn Sie gegen einen Behandlungsfehler vorgehen möchten.
Sie sollten sich darüber klar werden, welches Ziel Sie verfolgen wollen. Falls Sie ein
Schmerzensgeld und Schadensersatz beanspruchen, müssen Sie einen Zivilprozess führen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit einen Strafantrag zu stellen. Hiervon
raten wir allerdings dringend ab.
Einen ärztlichen Behandlungsfehler nachweisen heißt, dass Sie beweisen müssen,
dass der Arzt schuldhaft gehandelt hat und ein
Ursachenzusammenhang zwischen dem rechtswidrigen ärztlichen Fehler und Ihrem erlittenen Schaden besteht. Nur in wenigen Fällen
wird eine Beweiserleichterung oder eine Beweislastumkehr möglich sein.
Sie können ein Privatgutachten erstellen lassen oder den medizinischen Sachverhalt bei Ihrer Krankenkasse vorklären lassen.
Es besteht die Möglichkeit, sich an Gutachter- oder Schlichtungsstellen zu wenden. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, zumal diese
Stellen von der Ärzteschaft und Versicherungen finanziert werden. Die Anrufung einer Schlichtungsstelle unterbricht die
Verjährung nicht. Ein positiver Bescheid kann auch in eine Sackgasse führen - ein negativer Bescheid wird zu einem großen
Hindernis im nachfolgenden Zivilprozess.
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, der sich auskennt im Arzthaftungsrecht. Nur in seltenen Fällen werden Schadenersatzansprüche
außergerichtlich ausgeglichen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt bereits nach 3 Jahren, seit Vorliegen eines
begründeten Verdachts.
Bleiben Sie nicht allein, sondern suchen Sie Kontakt und Hilfe bei den Selbsthilfegruppen! Hier wird man Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite stehen.