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Presseerklärungen:

Pressemitteilung vom 10.03.2010

Pressemitteilung vom 09.03.2010

Pressetext vom 18.05.2000: "Das ärztliche Gutachtenwesen ist dringend reformbedürftig"

Pressetext vom 08.02.2000: "National Academy of Sciences, Institute of Medicine: Mindestens 44.000 Tote wegen medizinischer Fehlbehandlungen pro Jahr in den USA - Wie viele in Deutschland?" 

 

Pressemitteilung vom 10.03.2010
 

Bundesverband der Notgemeinschaften Medizingeschädigter in Deutschland e.V. (BNMG)

Der Patient sitzt am kürzeren Hebel“
Notgemeinschaft übergibt Unterschriften an Patientenbeauftragten Zöller


164 Unterschriften aus Unterfranken überreichten (links) Ewald Siebert und (rechts) Ewald Kraus vom Bundesvorstand der Notgemeinschaften Medizingeschädigter an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller.

„Ihre Unterschriftenaktion für ein Patientenrechtegesetz unterstützt das Hauptanliegen, für das ich mich derzeit einsetze.“ Mit diesen Worten nahm Wolfgang Zöller (CSU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung, am Dienstag in seinem Büro in Klingenberg (Kreis Miltenberg) Unterschriftenlisten des Bundesverbandes der Notgemeinschaft Medizingeschädigter (BNMG) entgegen. 164 Menschen aus Unterfranken unterzeichneten die Forderung der Organisation nach einem Patientenrechtegesetz. 

Bisher müssen Patienten, die durch einen ärztlichen Eingriff geschädigt wurden, den Nachweis liefern, dass ihr Leiden auf einen medizinischen Behandlungsfehler zurückgeht, erläuterte Bundesvorsitzender Ewald Kraus aus Margetshöchheim (Kreis Würzburg). In einem Patientenrechtegesetz soll die Beweis umgekehrt werden: „Zumindest ist als erster Schritt die Umkehr der Beweislast bei einem begründeten Verdacht eines Behandlungsfehlers einzuführen.“ Dies könne durch Vorlage eines ärztlichen Berichts oder eines medizinischen Gutachtens geschehen, heißt es in dem 21 Punkte umfassenden Forderungskatalog der in Erlangen ansässigen Organisation. 

Zöller, der die Problematik der Beweislast kennt, wies im Gespräch mit den BNMG-Vorstandsmitgliedern Ewald Siebert und Ewald Kraus aber auch auf die Gefahr „amerikanischer Verhältnisse“ hin. In den USA fließe teilweise mehr Geld in die Absicherung von Haftungsausschlüssen als in die Patientenbehandlung. Dennoch plädierte auch Zöller für eine Beweiserleichterung: „Denn der Patient sitzt meist am kürzeren Hebel.“ Eine Beweislastumkehr sei z. B. dann zu befürworten, wenn vom Patienten angeforderte Unterlagen nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden. 

Kritik übt die Notgemeinschaft seit Jahren daran, dass Patienten ihre Rechte mühselig durchfechten müssen. Sie hätten das Gefühl, von den Versicherungen der Mediziner und Kliniken durch die Mühlen der Justiz gedreht zu werden. Zöller bestätigte, dass es in Fällen medizinischer Behandlungsfehler oft zu „extrem langen Bearbeitungszeiten“ komme: „In vielen Briefen an mich sprechen Betroffene von bewusster Verzögerungstaktik.“ 

Wegen der langen Verfahrenszeiten fordert die Notgemeinschaft laut Ewald Kraus eine Versicherung neuen Typs, die für eine verschuldensunabhängige Regulierung des Schadens sorgen soll. Unabhängig davon, wer die Verantwortung dafür trägt, dass ein Behandlungsziel nicht erreicht wurde oder ein „unerwünschtes Ereignis“ eintrat, soll diese Versicherung an die Geschädigten zahlen. Üblich ist diese Praxis Kraus zufolge bei den Berufsgenossenschaften, wo auch nicht nach dem Verursacher eines Unfalles gefragt wird. Auch in der DDR wurde 1974 eine „Erweiterung der materiellen Unterstützung der Bürger bei Schäden infolge medizinischer Eingriffe“ angeordnet und im Einigungsvertrag 1990 im „Unterstützungsabschlussgesetz“ für ehemalige DDR-Bürger übernommen. 

Nach Meinung der Notgemeinschaft kommt ein modernes Patientenrechtegesetz schließlich nicht ohne eine Fehleroffenbarungspflicht für Ärzte aus, wie sie es auch für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten gibt. In ein Patientenrechtegesetz müsse schließlich ein Erstvorschlagsrecht des Patienten bei der Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen integriert werden. Grundsätzlich sollen medizinische Sachverständige anhand eines einheitlichen Fragekatalogs ihre Fachkunde nachweisen und „jeden Anschein einer Befangenheit ausschließen“ müssen. 

Nach Auskunft des Patientenbeauftragten soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte Patientenrechtegesetz Anfang 2011 parlamentarisch auf den Weg gebracht werden. Bis Herbst dieses Jahres will Zöller Erfahrungen von Selbsthilfegruppen sowie Organisationen wie der Notgemeinschaft sammeln. Die Berichte der Betroffenen werden bis Jahresende in ein Diskussionspapier einfließen. Ziel des Patientenrechtegesetzes sei es, die bislang verstreut in Gesetzeswerken wie dem BGB oder dem Sozialgesetzbuch V niedergeschriebenen Rechte für Patienten zu bündeln. Dadurch werden viele bislang den Patienten vorenthaltene Rechte transparent. 

So müssen es sich Patienten schon jetzt nicht gefallen lassen, dass Ärzte ihnen die Herausgabe von Unterlagen verweigern, erläuterte Zöller: „Sie haben einen klaren Anspruch darauf.“ Der allerdings weithin unbekannt sei. 

Weil es sich viele Patienten aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten können, Privatgutachter zu engagieren, plant die Notgemeinschaft die Gründung einer Stiftung für Medizingeschädigte. Die soll das Geld für Sachverständige vorstrecken. Sollte der Prozess gewonnen werden, fließen die Mittel an die Stiftung zurück. Um beurteilen zu können, in welchen Fällen die Unterstützung Medizingeschädigter sinnvoll ist, soll ein Kuratorium eingerichtet werden. Zöller begrüßte die Idee einer Stiftung und will über eine Mitgliedschaft im Kuratorium nachdenken.
 

Ewald Kraus Vorsitzender des Bundesverbandes der Notgemeinschaften Medizingeschädigter in Deutschland e.V.

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Pressemitteilung vom 09.03.2010
 

Jahreshauptversammlung der "NGM in Bayern – Patient im Mittelpunkt e.V."
 

Am 13. März hält die „NGM in Bayern – Patient im Mittelpunkt e.V." im Erlanger „Haus der Gesundheit Dreycedern" ihre Jahreshauptversammlung ab.

Die Medien laden wir hiermit höflichst zur Beachtung und zu Teilnahme ein! In diesem Jahr stehen keine Neuwahlen an, wohl aber die jährliche Rechnungsprüfung und Entlastung der ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder.

Die Jahreshauptversammlung wird die vermittelnde und ausgleichende Position der Notgemeinschaft noch mehr verdeutlichen.

Der Erlanger Bürgermeister Gerd Lohwasser hatte vor einem Jahr in seinem Grußwort diese Position ausdrücklich begrüßt: „Die NGM setzt sich aber auch im vorpolitischen Raum und auf politischer Bühne für ein effektives Patientenrechtegesetz ein. Es geht also nicht darum die Ärzteschaft oder deren Organisationen zu bekämpfen. Darauf legen Sie zu Recht großen Wert."

Nunmehr soll dieser Punkt durch Änderung des § 3 von den Mitgliedern in der der Satzung verankert werden.

In der allgemeinen Aussprache wird die vor den Bundestagswahlen in Aussicht gestellte und erfreulicherweise nicht vergessene Absicht der Bundesregierung und des Bundestages diskutiert werden, auf dem Wege zu einen Patientenrechtegesetz bis 2011 voran zu kommen.

Die Vorstandschaft der NGM hat deshalb den Vorstoß des Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU-MdB) vom 15. Februar dieses Jahres für ein anonymisiertes, aber konsequentes Fehler-Melderegister begrüßt.

Ewald Kraus / Erster Vorsitzender

f.d.R.: Ulrike Carl / i. A. des Vorstands

 

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Pressetext vom 18.05.2000

Das ärztliche Gutachtenwesen ist dringend reformbedürftig.

Patientinnen und Patienten, die wegen körperlichen Schäden durch Arbeitsunfälle, bei Berufskrankheiten oder wegen ärztlichen Behandlungsfehlern kompetente und objektive Gutachter suchen, stoßen häufig auf unüberwindbare Schwierigkeiten. Die für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständigen Kostenträger, die Unfallversicherungsträger, missachten generell das gesetzlich vorgesehene Gutachtervorschlagsrecht der Versicherten (§ 60 SGB I ) und deuten dies ausschließlich in ein Auswahlrecht der Versicherten aus einer Vorschlagsliste der Unfallversicherungsträger (§ 200 Abs. 2 SGB VII) um. Dies hat insofern erhebliche und für die Versicherten negative Auswirkungen, als überwiegend nur solche Gutachter vorgeschlagen werden, die erfahrungsgemäß im Sinne und Interesse der Unfallversicherungsträger tätig werden. Dies zeigt sich u.a. daran, dass viele dieser Gutachter Angestellte in unfallversicherungsträgerlichen Einrichtungen sind, im Rahmen des sogenannten Durchgangsarztverfahrens von den Unfallversicherungsträgern Honorare erhalten oder über Beraterverträge mit diesen verbunden sind. Gutachter, die nicht im Sinne der Unfallversicherungsträger handeln, werden aus deren Vorschlagslisten gestrichen. 

Dieser Tatbestand wiegt um so schwerer, als bereits die Ermittlungsverfahren bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls nicht von unabhängigen Stellen erfolgen, sondern vom Unfallversicherungsträger selbst und ohne wesentliche Einflussmöglichkeit der Versicherten, mit der Folge, dass Ansprüche häufig schon im Vorfeld abgewiesen werden. (Die ermittelnden technischen Aufsichtspersonen stehen im Sold der Unfallversicherungsträger.) Zwar können die Versicherten jederzeit Beweise in das Ermittlungsverfahren einbringen. Unabhängige Sachverständige können sie allerdings nicht benennen, sodass de facto diese Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, mangels entsprechender technischer und organisatorischer Voraussetzungen ausscheidet. 

Dem oder der Versicherten, Erkrankten oder Beschädigten steht der Rechtsweg vor den Zivil- und Sozialgerichten offen.

Die Richter sind dort wiederum auf ärztliche Gutachter angewiesen, wobei sie frei in der Auswahl sind. Allerdings wird das Gutachtenwesen von sogenannten Instituten für ärztliche Begutachtung, arbeitsmedizinischen Instituten und Klinikdirektoren dominiert. Auch diese Gutachter – es handelt sich nur ganz selten um Gutachterinnen – haben häufig über Beraterverträge oder Forschungsaufträge abhängig machende Verbindungen zu den Unfallversicherungsträgern. Da die überwiegende Anzahl der Auftraggeber für Gutachten neben den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern private Versicherungsträger sind, besteht bei den ausschließlich gutachterlich tätigen Ärzten die Tendenz, im Sinne der Auftraggeber zu urteilen, sodass sich auch hier eine versicherungsfreundliche Begutachtungspraxis in allen Bereichen herauskristallisiert hat. Ökonomisch unabhängige und kritische Gutachter werden, nicht zuletzt aus Konkurrenzgründen, als Außenseiter und Abweichler dargestellt und diskriminiert. 

Die Richter an den Sozialgerichten sollen den Gutachten folgen, die in der Sache überzeugend und plausibel sind. Allerdings führt die Übermacht der versicherungsfreundlichen Gutachter in den höheren gerichtlichen Instanzen häufig dazu, dass trotz überzeugender Darlegung die Kläger schließlich unterliegen und Richter sich sehr genau überlegen, ob sie das Risiko, von einer höheren Instanz widerlegt zu werden, in Kauf nehmen oder ob sie nicht eher Urteile entsprechend dem höheren Wahrscheinlichkeitsgrad der Anerkennung in allen Instanzen fällen.

Die Situation bei der Begutachtung im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern unterscheidet sich dahingehend, dass hier Gutachter in der Regel gegen ärztliche Kollegen zu urteilen haben, was immer wieder als unkollegiales Verhalten missverstanden wird. Es ist auch aus anderen Bereichen wie etwa der Polizei bekannt, dass die Wahrheitsfindung generell darunter leidet, wenn Kollegen gegen Kollegen auszusagen haben. Die Situation im Falle ärztlicher Behandlungsfehler ist zur Zeit andererseits nicht anders lösbar. 
Die Erfahrung in großen Prozessen wegen Behandlungsfehlern haben gelehrt, dass nur die Herbeiziehung von Gutachtern außerhalb Deutschlands in der Lage war, objektiv den Tatbestand zu ermitteln. 

Die Erfahrungen der Patientenselbsthilfegruppen bestätigen ein weiteres Problem, mit dem sich Klägerinnen und Kläger in ärztlichen Behandlungsfehlerprozessen auseinanderzusetzen haben. Es mehren sich die Gutachter, die die Situation ausnutzen, indem sie Gefälligkeitsgutachten zu weit überhöhten Preisen anfertigen. Auch wenn die Geschädigten bereit sind, hohe Beträge in den entsprechenden Verfahren zur Wahrheitsfindung bereitzustellen, so wird ihnen mit Gefälligkeitsgutachten doch geschadet.
 

Zur Verbesserung der für die Betroffenen unzumutbaren Situation schlagen wir folgende Lösungen vor.

Die ärztlichen Ermittlungen bei Berufskrankheitsverdacht und Arbeitsunfällen sind ausschließlich von unfallversicherungsträgerlich unabhängigen und vereidigten Personen durchzuführen.

Das gesetzlich vorgesehene Gutachtervorschlagsrecht der Versicherten ist umzusetzen und sollte Vorrang vor dem Vorschlagsrecht der Unfallversicherungsträger erhalten.

Die Versichertenvertreter in den Gremien der Unfallversicherungsträger (z.B. Gewerkschaften) sind aufgefordert, ihre Rechte wahrzunehmen und offensiver zu vertreten.

Gutachter müssen ökonomisch unabhängig sein. Sie dürfen nicht in erster Linie oder ausschließlich auf Honorarbasis für die Haftpflichtversicherungen, privaten Unfallversicherungen oder gesetzlichen Unfallversicherungsträger tätig werden oder bei diesen angestellt sein.

Gutachter jenseits der deutschen Grenzen sollten in strittigen Fällen bei den Zivilgerichten grundsätzlich herangezogen werden dürfen.

Gutachtern, die Gefälligkeitsgutachten abgeben, ist das Mandat zur Gutachtenerstellung als Vergehen gegen die ärztliche Berufsordnung zu entziehen. Es sind berufsrechtliche Schritte einzuleiten.

Die Gutachtenhonorierung ist durch das Gesetz zur Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie durch das Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger geregelt. Abweichungen davon sind grundsätzlich unzulässig.
 

Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Winfried Beck Vorsitzender, Thomas Ruprecht  Mitglied des erweiterten Vorstandes  


Notgemeinschaft Medizingeschädigter Bayern e.V.
Altstädter Kirchenplatz 6, 91054 Erlangen, 
Tel. 09131-970988, Fax 09131-970989, Frau Ursula Grille

Notgemeinschaft Medizingeschädigter Baden-Württemberg e.V.
Schillerstraße 23, 88239 Wangen/Allgäu, 
Tel. 07522-4255, Fax 07522-3139, Herr Josef Roth

Notgemeinschaft Medizingeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V.
Bürgerhause Zons, Schloßstraße 37, 41541 Dormagen, 
Tel. 02133-46753, Fax 02133-244955, Frau Gisela Bartz

abeKra, Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V.
Industriestr. 17, 63674 Altenstadt, 
Tel. 06047-95266-0, Fax: 06047-92566-2, Frau Dr. Angela Vogel

Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAG)
c/o Gesundheitsladen München e.V., Auenstraße 31, 80469 München, 
Tel. 089-772565, Fax: 089-7250474, Herr Peter Friemelt

Bundes-Interessengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e.V. (BIG)
Nordsehler Str. 30, 31655 Stadthagen
Tel. 05721-72372, Fax: 05721-81783, Herr Jürgen Korioth

Bitte beachten, dass Personen, Anschriften und Tel. bzw. Fax- Nummern z. T. nicht mehr aktuell sind.

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Pressetext vom 08.02.2000

GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG 
mit
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Notgemeinschaft Medizingeschädigter Bayern e.V.
Notgemeinschaft Medizingeschädigter Baden-Württemberg e.V.
Notgemeinschaft Medizingeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAG)

National Academy of Sciences, Institute of Medicine: Mindestens 44.000 Tote wegen medizinischer Fehlbehandlungen pro Jahr in den USA - wieviele in Deutschland? 

Ende November 1999 erschienen der über 200 Seiten starke Bericht einer 19-köpfigen Kommission des amerikanischen Institute of Medicine an der National Academy of Sciences unter Vorsitz von William C. Robinson, Präsident der W K Kellogg Foundation. Quintessenz: Pro Jahr fallen zwischen 44.000 und 98.000 Amerikaner medizinischen (Fehl-)Behandlungen zum Opfer - mehr Tote als bei AIDS oder durch Unfälle. "Diese erschreckend hohe Rate medizinischer Behandlungsfehler", so Robinson, "die Tod, dauerhafte Behinderung und unnötiges Leiden verursacht, ist schlicht inakzeptabel für ein System, das allem voran verspricht, zumindest nicht zu schaden."
Dr. Thomas Ruprecht, Mitglied des erweiterten VDÄÄ-Vorstands, dazu: "Leider gibt es hierzulande keine vergleichbare Untersuchung. Wir haben jedoch keinen Grund anzunehmen, dass die Situation in Europa bzw. bei uns deutlich besser sei. Auf Deutschland hochgerechnet bedeutete dies zwischen 17.600 und 39.200 Tote pro Jahr, davon ca. 1700 aufgrund unerwünschter Arzneimittel(neben)wirkungen."

Das Institute of Medicine schlägt interessanterweise vor, ein "Federal Center for Patient Safety" mit einem Jahresetat von 100 Mio. Dollar einzurichten - gerade mal 1% der geschätzten 8,8 Milliarden Dollar, die vermeidbare Medizinschäden in den USA pro Jahr an Kosten verursachen. Präsident Clinton hat seine Unterstützung zugsagt und prüft derzeit, welche Möglichkeiten es für eine Realisierung gibt.

Von derlei Initiativen kann man in Deutschland bisher nur träumen. Immerhin gibt es jedoch auch bei uns ernstzunehmende Ansätze, sich des Themas anzunehmen. So hat der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ) als erster ärztlicher Berufsverband auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung gemeinsam mit Patientenvertreterinnen und -vertretern getagt. Eingeladen war neben den Notgemeinschaften Medizingeschädigter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen, ein bundesweiter Zusammenschluss unabhängiger Patientenberatungsstellen. Die Arbeitsgruppe zum Thema "Patientenrechte, Patientenschutz" stellte fest, dass seit dem Regierungswechsel in Bonn erfreulicherweise einiges in Sachen Stärkung des Patienten in Bewegung geraten ist. Dazu gehört die im Juni einstimmig verabschiedete Patientencharta der Gesundheitsministerkonferenz zum Thema "Patientenrechte in Deutschland" und das ihr zugrundeliegende umfassende rechtswissenschaftliche Gutachten der Universität Bremen (Francke/Hart) ebenso wie die inzwischen beim Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Patientenschutzgesetzes.

In der bundesdeutschen Öffentlichkeit und in der Politik wurde allerdings bisher nicht auf den Zusammenhang von Patientenschutz, der Sicherheit der medizinischen Qualität mit Maßnahmen der Qualitätssicherung und der Strukturen im Gesundheitswesen hingewiesen. Mit Zunahme des Arbeitsdrucks, mit Dominanz ökonomischer Gesichtspunkte in den Krankenhäusern und den Arztpraxen, mit Intensivierung der Arbeit, Überschreitung von Arbeitszeiten, mit Einstellung weniger qualifizierten Personals und durch Fehlen von Qualitätssicherungsmassnnahmen sind Risiken einer Fehlbehandlung erhöht! Sowohl den Patientenschutzverbänden als auch dem VDÄÄ ist der Hinweis auf den Zusammenhang von Arbeitsbedingungen, Inhalten der Medizin und Patientensicherheit wichtig. Dieser Aspekt ist in dem Gesetzentwurf leider nicht angesprochen.

Der weitaus schwierigste Teil der Arbeit liegt jedoch noch vor allen Beteiligten. VDÄÄ und Patientenvertreter stellen dazu fest:
1. Stichwort: Erfassung von Behandlungsfehlern, "Institut für Patientensicherheit" in Deutschland 
Momentan verfügen nur die Haftpflichtversicherer über genaue Daten zur Schadenshäufigkeit, Schwere des Schadens und der Schadensentwicklung. Auch diese Bestände geben - da unternehmensbezogen - kein umfassendes Bild über die Gesamtsituation in der Bundesrepublik. Weder eine Nutzung zur Fehlerprävention im Rahmen des Qualitätsmanagements noch eine (annähernde) Abschätzung oder Berechnung der Fehlerkosten sind derzeit möglich.

Darüber hinaus fehlt eine unabhängige Anlaufstelle für die Meldung von Schadensfällen bzw. explizite Regelungen zum Quellenschutz; die vorhandenen Stellen bei den Ärztekammern wollen/können meist nur handeln, wenn der Meldende auch dem Beklagten gegenüber seine Identität preisgibt, damit jedoch Gefahr läuft, massive Nachteile für seine berufliche und persönliche Situation in Kauf nehmen zu müssen. Das u.a. aus den großen Serienschadensfällen in Hamburg bekannte Schweigekartell im Umfeld der Schädiger kann so nicht durchbrochen werden.

Analog dem Vorschlag des Institute of Medicine wäre auch in Deutschland die Schaffung eines zentralen, unabhängigen "Instituts für Patientensicherheit" dringend geboten, ebenso wie gesetzliche Regelungen zur Verpflichtung der Versicherer, ihre Schadensdaten in anonymisierter Form weiterzugeben, z.B. an ein solches Institut und/oder an das Statistische Bundesamt.

2. Stichwort: Paradigmenwechsel in der Medizin
In den letzten Jahren hat ein Paradigmenwechsel in der Medizin stattgefunden. Liegedauerverkürzung, Dominanz von Ansprüchen auf Einhaltung von Budgets mit Möglichkeit zur Sanktionierung innerhalb der Krankenhäuser, aber auch der niedergelassenen Praxen bestimmen zunehmend die Arbeit. Einsparung beim Personal, Stellenplanprobleme, Zunahme der invasiven Diagnostik und sozialer Probleme der Patientinnen und Patienten führen zu einer Arbeitsintensivierung und Erhöhung des Drucks, die das Entstehen von Fehlbehandlungen fördern. Dabei drohen Aspekte der Humanität in der ärztlichen Behandlung verloren zu gehen. Zusätzlich fehlt es nach wie vor an strukturellen Voraussetzungen zur Kontinuität von Aspekten der Qualitätssicherung von der ärztlichen Ausbildung, der Weiterbildung, aber auch der kontinuierlichen Fortbildung. Hierzu sind erst erste Schritte durch die Ärztekammern eingeleitet worden.

3. Stichwort Gutachten 
Gutachten sind leider oft von geringer Qualität, zahlreiche Sachverständigengutachten einfach falsch (vgl. dazu u.a. den SPIEGEL 23/1999). Für Medizingeschädigte ganz besonders problematisch sind folgende Punkte:
- Fehlen allgemeingültiger Richt- oder Leitlinien für die Gutachtenerstellung, 
- Fehlen jeglicher Qualitätssicherung für Gutachten, 
- mangelnde Unabhängigkeit vieler Gutachter, 
- Voreingenommenheit der Gutachter bzw. ihr Festhalten an einem gegen den Patienten gerichteten, ständischen Verständnis von "Kollegialität", 
- überteuerte Gefälligkeitsgutachten zugunsten von Patienten, die jedoch vor Gericht nicht standhalten, - Gutachtenerstellung nach Aktenlage ohne Anhörung und Untersuchung des Patienten, 
- mangelnde Hilfsangebote für geschädigte Patienten, unabhängige Gutachter/innen zu finden,
- mangelnde Bereitschaft der Justiz, Gutachten wenigstens auf Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen.
Die Arbeitsgruppe schlug vor,
- finanziell unabhängige, öffentlich-rechtlich verfasste und niemandem weisungsgebundene Gutachterstellen für die Vergabe und/oder Erstellung von Gutachten zu schaffen, vergleichbar den Technischen Überwachungsvereinen in der Industrie. Die bestehenden Angebote der Landesärztekammern bzw. deren Schlichtungsstellen sind weder unabhängig noch transparent und werden für nicht ausreichend gehalten.
- Um Voreingenommenheiten weitestgehend zu vermeiden, sollte umgehend gewährleistet werden, dass Akten und Unterlagen, mit denen Gutachter arbeiten, anonymisiert sind, so dass der Gutachter nicht wissen kann, welcher Arzt oder welche Klinik behandelt hat. 
- Gutachter sollten schriftlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, ob sie im jeweiligen Fall befangen sind.
- Für Gutachter sollte eine Zertifizierungspflicht eingeführt werden, die nicht nur regelmäßige Fortbildung und Nachschulung, sondern auch die turnusmäßige Re-Zertifizierung einschließt, eine in der Wirtschaft längst selbstverständliche Praxis.

4. Stichwort: Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche
Problematisch ist die derzeit nur 3-jährige Verjährungsfrist für Schmerzensgeld bei medizinischen Schadensfällen. Oft werden Schäden erst relativ spät bemerkt, ebenso der ursächliche Zusammenhang zu einem medizinischen Eingriff. Zudem brauchen Geschädigte oft längere Zeit, um sich als Geschädigte zu verstehen bzw. den Entschluss zu fassen, etwas zu unternehmen. Ein Patientenschutzgesetz sollte daher die Schmerzensgeld-Verjährungsfrist deutlich verlängern. Ideal wäre eine Angleichung an die bereits bestehende Frist von 30 Jahren für zivilrechtliche Ansprüche allgemein. Zu fordtern sind darüber hinaus die Einführung einer verschuldensunabhängigen Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherer der Leistungserbringer nach (erfolgreichem) skandinavischem Vorbild, ebenso wie Beweislasterleichterungen und in bestimmten Fällen auch eine vollständige Beweislastumkehr (z.B. bei Dokumentationsmängeln, nachträglich geänderten oder gefälschten Behandlungsdokumentationen oder unzumutbaren Verzögerungen der Einsichtnahme in die Krankenakten).

VDÄÄ und die Patientenvertreter beschlossen, künftig enger zusammenzuarbeiten. Dr. Ruprecht: "Der Kommission des NIH ist vorbehaltlos zuzustimmen, wenn sie feststellt, dass eines der größten Probleme im Zusammenhang mit Medizinschäden das gängige "blaming of individuals", also die Personalisierung des Problems nach dem Sündenbockprinzip ist. Leider wird dies durch das Haftungs-recht und die Abwesenheit verschuldensunabhängiger Entschädigungsregelungen bei Medizinschäden noch erheblich befördert. Ärztinnen und Ärzte sind jedoch auch nur Menschen und machen Fehler. Darüber muss offen gesprochen werden können, ganz besonders vor dem Hintergrund organisationswissenschaftlicher Erkenntnisse, dass 60-80% aller Fehlleistungen nicht "menschliches Versagen" darstellen, sondern systembedingt sind.
 "Don't change the people - change the system" lautet daher eine Aufforderung von Donald Berwick, Leiter des renommierten Institute for Health Care Improvement in Boston.

"Nicht schaden" - "nil nocere" ist die Quintessenz des hippokratischen Eides - von Wirtschaftlichkeit ganz zu schweigen. Um dies zu gewährleisten, unnötiges Leid zu verhindern und Kosten zu sparen, ist ein Kulturwandel fällig. Im Gegensatz zur Bundesärztekammer und anderen berufsständischen Organisationen, die in paternalistischen Verhaltensmustern verharren, sich bei dieser Thematik schnell angegriffen fühlen und erhebliche Berührungsängste zeigen, ist es nach Auffassung des VDÄÄ gerade Aufgabe der Ärzte, hier Tabus zu brechen, um wirksame Fehlerprävention systematisch in die Versorgung einbauen und leisten zu können. 

Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Winfried Beck Vorsitzender, Thomas Ruprecht  Mitglied des erweiterten Vorstandes  

Notgemeinschaft Medizingeschädigter Bayern e.V. 
Altstädter Kirchenplatz 6, 91054 Erlangen, Frau Ursula Grille
Tel. 09131-970988, Fax 09131-970989, , e-mail: e.kraus@ngm-bayern.de

Notgemeinschaft Medizingeschädigter Baden-Württemberg e.V. 
Schillerstraße 23, 88239 Wangen/Allgäu, 
Tel.: 07522-4255, Fax: 07522-3139, Herr Josef Roth

Notgemeinschaft Medizingeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V.
Bürgerhause Zons, Schloßstraße 37, 41541 Dormagen, Frau Gisela Bartz
Tel.: 02133-46753, Fax: 02133-4675

Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAG)
c/o Gesundheitsladen München e.V., Auenstr. 31, Herr Peter Friemelt
80469 München, Tel.: 089/772565, Fax: 089/7250474

Quellenangabe: http://bob.nap.edu/html/to_err_is_human/ auch: BMJ: VOL 319, 11.12.1999, S. 1519 (http://www.bmj.com/cgi/content/full/319/7224/1519)

Bitte beachten, dass Personen, Anschriften und Tel. bzw. Fax- Nummern z. T. nicht mehr aktuell sind.

Die hier veröffentlichten Pressetexte dürfen frei verwendet werden. e-mail: e.kraus@ngm-bayern.de  

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