Presseerklärungen:
Pressemitteilung vom 10.03.2010
Pressemitteilung vom 09.03.2010
Pressetext vom 18.05.2000: "Das ärztliche Gutachtenwesen ist
dringend reformbedürftig"
Pressetext vom 08.02.2000: "National Academy of Sciences, Institute of
Medicine: Mindestens 44.000 Tote wegen medizinischer Fehlbehandlungen pro Jahr
in den USA - Wie viele in Deutschland?"
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Jahreshauptversammlung der "NGM in Bayern – Patient im Mittelpunkt e.V." Am 13. März hält die „NGM in Bayern – Patient im Mittelpunkt e.V." im Erlanger „Haus der Gesundheit Dreycedern" ihre Jahreshauptversammlung ab. Die Medien laden wir hiermit höflichst zur Beachtung und zu Teilnahme ein! In diesem Jahr stehen keine Neuwahlen an, wohl aber die jährliche Rechnungsprüfung und Entlastung der ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder. Die Jahreshauptversammlung wird die vermittelnde und ausgleichende Position der Notgemeinschaft noch mehr verdeutlichen. Der Erlanger Bürgermeister Gerd Lohwasser hatte vor einem Jahr in seinem Grußwort diese Position ausdrücklich begrüßt: „Die NGM setzt sich aber auch im vorpolitischen Raum und auf politischer Bühne für ein effektives Patientenrechtegesetz ein. Es geht also nicht darum die Ärzteschaft oder deren Organisationen zu bekämpfen. Darauf legen Sie zu Recht großen Wert." Nunmehr soll dieser Punkt durch Änderung des § 3 von den Mitgliedern in der der Satzung verankert werden. In der allgemeinen Aussprache wird die vor den Bundestagswahlen in Aussicht gestellte und erfreulicherweise nicht vergessene Absicht der Bundesregierung und des Bundestages diskutiert werden, auf dem Wege zu einen Patientenrechtegesetz bis 2011 voran zu kommen. Die Vorstandschaft der NGM hat deshalb den Vorstoß des Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU-MdB) vom 15. Februar dieses Jahres für ein anonymisiertes, aber konsequentes Fehler-Melderegister begrüßt. Ewald Kraus / Erster Vorsitzender f.d.R.: Ulrike Carl / i. A. des Vorstands
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Das ärztliche Gutachtenwesen ist dringend reformbedürftig. Patientinnen und Patienten, die wegen körperlichen Schäden durch Arbeitsunfälle, bei Berufskrankheiten oder wegen ärztlichen Behandlungsfehlern kompetente und objektive Gutachter suchen, stoßen häufig auf unüberwindbare Schwierigkeiten. Die für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständigen Kostenträger, die Unfallversicherungsträger, missachten generell das gesetzlich vorgesehene Gutachtervorschlagsrecht der Versicherten (§ 60 SGB I ) und deuten dies ausschließlich in ein Auswahlrecht der Versicherten aus einer Vorschlagsliste der Unfallversicherungsträger (§ 200 Abs. 2 SGB VII) um. Dies hat insofern erhebliche und für die Versicherten negative Auswirkungen, als überwiegend nur solche Gutachter vorgeschlagen werden, die erfahrungsgemäß im Sinne und Interesse der Unfallversicherungsträger tätig werden. Dies zeigt sich u.a. daran, dass viele dieser Gutachter Angestellte in unfallversicherungsträgerlichen Einrichtungen sind, im Rahmen des sogenannten Durchgangsarztverfahrens von den Unfallversicherungsträgern Honorare erhalten oder über Beraterverträge mit diesen verbunden sind. Gutachter, die nicht im Sinne der Unfallversicherungsträger handeln, werden aus deren Vorschlagslisten gestrichen. Dieser Tatbestand wiegt um so schwerer, als bereits die Ermittlungsverfahren bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls nicht von unabhängigen Stellen erfolgen, sondern vom Unfallversicherungsträger selbst und ohne wesentliche Einflussmöglichkeit der Versicherten, mit der Folge, dass Ansprüche häufig schon im Vorfeld abgewiesen werden. (Die ermittelnden technischen Aufsichtspersonen stehen im Sold der Unfallversicherungsträger.) Zwar können die Versicherten jederzeit Beweise in das Ermittlungsverfahren einbringen. Unabhängige Sachverständige können sie allerdings nicht benennen, sodass de facto diese Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, mangels entsprechender technischer und organisatorischer Voraussetzungen ausscheidet. Dem oder der Versicherten, Erkrankten oder Beschädigten steht der Rechtsweg vor den Zivil- und Sozialgerichten offen. Die Richter sind dort wiederum auf ärztliche Gutachter angewiesen, wobei sie frei in der Auswahl sind. Allerdings wird das Gutachtenwesen von sogenannten Instituten für ärztliche Begutachtung, arbeitsmedizinischen Instituten und Klinikdirektoren dominiert. Auch diese Gutachter – es handelt sich nur ganz selten um Gutachterinnen – haben häufig über Beraterverträge oder Forschungsaufträge abhängig machende Verbindungen zu den Unfallversicherungsträgern. Da die überwiegende Anzahl der Auftraggeber für Gutachten neben den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern private Versicherungsträger sind, besteht bei den ausschließlich gutachterlich tätigen Ärzten die Tendenz, im Sinne der Auftraggeber zu urteilen, sodass sich auch hier eine versicherungsfreundliche Begutachtungspraxis in allen Bereichen herauskristallisiert hat. Ökonomisch unabhängige und kritische Gutachter werden, nicht zuletzt aus Konkurrenzgründen, als Außenseiter und Abweichler dargestellt und diskriminiert. Die Richter an den Sozialgerichten sollen den Gutachten folgen, die in der Sache überzeugend und plausibel sind. Allerdings führt die Übermacht der versicherungsfreundlichen Gutachter in den höheren gerichtlichen Instanzen häufig dazu, dass trotz überzeugender Darlegung die Kläger schließlich unterliegen und Richter sich sehr genau überlegen, ob sie das Risiko, von einer höheren Instanz widerlegt zu werden, in Kauf nehmen oder ob sie nicht eher Urteile entsprechend dem höheren Wahrscheinlichkeitsgrad der Anerkennung in allen Instanzen fällen. Die Situation bei der Begutachtung im Zusammenhang mit ärztlichen
Behandlungsfehlern unterscheidet sich dahingehend, dass hier Gutachter
in der Regel gegen ärztliche Kollegen zu urteilen haben, was immer wieder
als unkollegiales Verhalten missverstanden wird. Es ist auch aus anderen
Bereichen wie etwa der Polizei bekannt, dass die Wahrheitsfindung generell
darunter leidet, wenn Kollegen gegen Kollegen auszusagen haben. Die
Situation im Falle ärztlicher Behandlungsfehler ist zur Zeit andererseits
nicht anders lösbar. Die Erfahrungen der Patientenselbsthilfegruppen bestätigen ein
weiteres Problem, mit dem sich Klägerinnen und Kläger in ärztlichen
Behandlungsfehlerprozessen auseinanderzusetzen haben. Es mehren sich die
Gutachter, die die Situation ausnutzen, indem sie Gefälligkeitsgutachten
zu weit überhöhten Preisen anfertigen. Auch wenn die Geschädigten
bereit sind, hohe Beträge in den entsprechenden Verfahren zur
Wahrheitsfindung bereitzustellen, so wird ihnen mit Gefälligkeitsgutachten
doch geschadet. Zur Verbesserung der für die Betroffenen unzumutbaren Situation schlagen wir folgende Lösungen vor. Die ärztlichen Ermittlungen bei Berufskrankheitsverdacht und Arbeitsunfällen sind ausschließlich von unfallversicherungsträgerlich unabhängigen und vereidigten Personen durchzuführen. Das gesetzlich vorgesehene Gutachtervorschlagsrecht der Versicherten ist umzusetzen und sollte Vorrang vor dem Vorschlagsrecht der Unfallversicherungsträger erhalten. Die Versichertenvertreter in den Gremien der Unfallversicherungsträger (z.B. Gewerkschaften) sind aufgefordert, ihre Rechte wahrzunehmen und offensiver zu vertreten. Gutachter müssen ökonomisch unabhängig sein. Sie dürfen nicht in erster Linie oder ausschließlich auf Honorarbasis für die Haftpflichtversicherungen, privaten Unfallversicherungen oder gesetzlichen Unfallversicherungsträger tätig werden oder bei diesen angestellt sein. Gutachter jenseits der deutschen Grenzen sollten in strittigen Fällen bei den Zivilgerichten grundsätzlich herangezogen werden dürfen. Gutachtern, die Gefälligkeitsgutachten abgeben, ist das Mandat zur Gutachtenerstellung als Vergehen gegen die ärztliche Berufsordnung zu entziehen. Es sind berufsrechtliche Schritte einzuleiten. Die Gutachtenhonorierung ist durch das Gesetz zur Entschädigung von
Zeugen und Sachverständigen sowie durch das Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger
geregelt. Abweichungen davon sind grundsätzlich unzulässig. Verein
demokratischer Ärztinnen und Ärzte |
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GEMEINSAME
PRESSEERKLÄRUNG National Academy of Sciences, Institute of Medicine: Mindestens 44.000 Tote wegen medizinischer Fehlbehandlungen pro Jahr in den USA - wieviele in Deutschland? Ende November 1999
erschienen der über 200 Seiten starke Bericht einer 19-köpfigen
Kommission des amerikanischen Institute of Medicine an der National
Academy of Sciences unter Vorsitz von William C. Robinson, Präsident der
W K Kellogg Foundation. Quintessenz: Pro Jahr fallen zwischen 44.000 und
98.000 Amerikaner medizinischen (Fehl-)Behandlungen zum Opfer - mehr Tote
als bei AIDS oder durch Unfälle. "Diese erschreckend hohe Rate
medizinischer Behandlungsfehler", so Robinson, "die Tod,
dauerhafte Behinderung und unnötiges Leiden verursacht, ist schlicht
inakzeptabel für ein System, das allem voran verspricht, zumindest nicht
zu schaden." Das Institute of Medicine schlägt interessanterweise vor, ein "Federal Center for Patient Safety" mit einem Jahresetat von 100 Mio. Dollar einzurichten - gerade mal 1% der geschätzten 8,8 Milliarden Dollar, die vermeidbare Medizinschäden in den USA pro Jahr an Kosten verursachen. Präsident Clinton hat seine Unterstützung zugsagt und prüft derzeit, welche Möglichkeiten es für eine Realisierung gibt. Von derlei Initiativen kann man in Deutschland bisher nur träumen. Immerhin gibt es jedoch auch bei uns ernstzunehmende Ansätze, sich des Themas anzunehmen. So hat der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ) als erster ärztlicher Berufsverband auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung gemeinsam mit Patientenvertreterinnen und -vertretern getagt. Eingeladen war neben den Notgemeinschaften Medizingeschädigter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen, ein bundesweiter Zusammenschluss unabhängiger Patientenberatungsstellen. Die Arbeitsgruppe zum Thema "Patientenrechte, Patientenschutz" stellte fest, dass seit dem Regierungswechsel in Bonn erfreulicherweise einiges in Sachen Stärkung des Patienten in Bewegung geraten ist. Dazu gehört die im Juni einstimmig verabschiedete Patientencharta der Gesundheitsministerkonferenz zum Thema "Patientenrechte in Deutschland" und das ihr zugrundeliegende umfassende rechtswissenschaftliche Gutachten der Universität Bremen (Francke/Hart) ebenso wie die inzwischen beim Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Patientenschutzgesetzes. In der bundesdeutschen Öffentlichkeit und in der Politik wurde allerdings bisher nicht auf den Zusammenhang von Patientenschutz, der Sicherheit der medizinischen Qualität mit Maßnahmen der Qualitätssicherung und der Strukturen im Gesundheitswesen hingewiesen. Mit Zunahme des Arbeitsdrucks, mit Dominanz ökonomischer Gesichtspunkte in den Krankenhäusern und den Arztpraxen, mit Intensivierung der Arbeit, Überschreitung von Arbeitszeiten, mit Einstellung weniger qualifizierten Personals und durch Fehlen von Qualitätssicherungsmassnnahmen sind Risiken einer Fehlbehandlung erhöht! Sowohl den Patientenschutzverbänden als auch dem VDÄÄ ist der Hinweis auf den Zusammenhang von Arbeitsbedingungen, Inhalten der Medizin und Patientensicherheit wichtig. Dieser Aspekt ist in dem Gesetzentwurf leider nicht angesprochen. Der weitaus
schwierigste Teil der Arbeit liegt jedoch noch vor allen Beteiligten. VDÄÄ
und Patientenvertreter stellen dazu fest: Darüber hinaus fehlt eine unabhängige Anlaufstelle für die Meldung von Schadensfällen bzw. explizite Regelungen zum Quellenschutz; die vorhandenen Stellen bei den Ärztekammern wollen/können meist nur handeln, wenn der Meldende auch dem Beklagten gegenüber seine Identität preisgibt, damit jedoch Gefahr läuft, massive Nachteile für seine berufliche und persönliche Situation in Kauf nehmen zu müssen. Das u.a. aus den großen Serienschadensfällen in Hamburg bekannte Schweigekartell im Umfeld der Schädiger kann so nicht durchbrochen werden. Analog dem Vorschlag des Institute of Medicine wäre auch in Deutschland die Schaffung eines zentralen, unabhängigen "Instituts für Patientensicherheit" dringend geboten, ebenso wie gesetzliche Regelungen zur Verpflichtung der Versicherer, ihre Schadensdaten in anonymisierter Form weiterzugeben, z.B. an ein solches Institut und/oder an das Statistische Bundesamt. 2. Stichwort:
Paradigmenwechsel in der Medizin 3. Stichwort
Gutachten 4. Stichwort:
Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche VDÄÄ und die
Patientenvertreter beschlossen, künftig enger zusammenzuarbeiten. Dr.
Ruprecht: "Der Kommission des NIH ist vorbehaltlos zuzustimmen, wenn
sie feststellt, dass eines der größten Probleme im Zusammenhang mit
Medizinschäden das gängige "blaming of individuals", also die
Personalisierung des Problems nach dem Sündenbockprinzip ist. Leider wird
dies durch das Haftungs-recht und die Abwesenheit verschuldensunabhängiger
Entschädigungsregelungen bei Medizinschäden noch erheblich befördert.
Ärztinnen und Ärzte sind jedoch auch nur Menschen und machen Fehler. Darüber
muss offen gesprochen werden können, ganz besonders vor dem Hintergrund
organisationswissenschaftlicher Erkenntnisse, dass 60-80% aller
Fehlleistungen nicht "menschliches Versagen" darstellen, sondern
systembedingt sind. "Nicht schaden" - "nil nocere" ist die Quintessenz des hippokratischen Eides - von Wirtschaftlichkeit ganz zu schweigen. Um dies zu gewährleisten, unnötiges Leid zu verhindern und Kosten zu sparen, ist ein Kulturwandel fällig. Im Gegensatz zur Bundesärztekammer und anderen berufsständischen Organisationen, die in paternalistischen Verhaltensmustern verharren, sich bei dieser Thematik schnell angegriffen fühlen und erhebliche Berührungsängste zeigen, ist es nach Auffassung des VDÄÄ gerade Aufgabe der Ärzte, hier Tabus zu brechen, um wirksame Fehlerprävention systematisch in die Versorgung einbauen und leisten zu können. Verein
demokratischer Ärztinnen und Ärzte Notgemeinschaft
Medizingeschädigter Baden-Württemberg e.V. |
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Die hier veröffentlichten Pressetexte dürfen frei verwendet werden. e-mail: e.kraus@ngm-bayern.de
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