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Symposium des Klinikums Nürnberg, 26. April 2008
Notfälle und Komplikationen in der Gastroenterologie:
Interdisziplinäres Management
Beitrag von Ewald Kraus
Notfall- und Komplikationsmanagement aus einer anderen
Perspektive: Was der Patient erwartet
Die
zwischenmenschliche Kommunikation ist das A&O jeder Beziehung, auch der
zwischen den Ärzten und ihren Patienten.
Aus unserer Erfahrung
vieler Beratungsgespräche, kommen mehr als die Hälfte aller Ratsuchenden
eigentlich immer mit einer Beschwerde über die als (un-)menschlich
empfundene Behandlung zu uns. Aus dieser Unzufriedenheit darüber, dass mit
ihnen nicht, nicht ausführlich genug und/oder unfreundlich geredet wurde,
dass sie sich nicht ernst genommen fühlten, entsteht vielfach eigentlich
erst dadurch das Infragestellen auch der medizinischen Behandlung.
Hinzu kommt, dass die Patienten auch bei eindeutig nachweisbaren
Behandlungsfehlern, keine Entschuldigung vom behandelnden Arzt bzw. von dem
Krankenhaus erhalten.
Es kommt auch vor, dass Patienten darüber klagen, dass sie von
Nachbehandlern bedrängt werden, die Klärung der Fehlbehandlung nicht zu
betreiben.
Immer wieder hören wir von Betroffenen Sätze wie:
Auch Ärzte können Fehler machen,
das sind auch nur Menschen,
wenn man nur mit uns gesprochen hätte, oder,
sie sollen dann auch zu ihren Fehlern stehen.
Sie fühlen sich nicht nur körperlich, sondern auch in ihrer Wertigkeit als
Mensch verletzt, weil ihnen nicht der nötige und zu erwartende Respekt
entgegengebracht wurde.
Ich darf nun stark gekürzt einige Beispiele
vortragen, was der Patient erwartet, aber auch was er nicht erwartet, wenn
er sich in ärztliche Behandlung begibt.
Fall 1.
Ich erinnere mich an einen Fall, da hatte der Arzt eine Schmerzspritze zu
tief gesetzt, so dass es zu einem Pneumothorax, zum Kollaps des betroffenen
Lungenflügels, kam. Der Arzt fuhr seine Patientin persönlich mit seinem Auto
in die Klinik, erschien am nächsten Tag (einem Samstag) an ihrem Bett mit
einem großen Strauß Blumen und entschuldigte sich noch einmal ausdrücklich.
Selbstverständlich werden nicht immer Blumen erwartet. Aber ein freundliches
Wort, eine Geste, eine Entschuldigung, das ist das mindeste, was Patienten
in einem solchen Fall erwarten.
Diese Patientin verzichtete übrigens auch darauf, einen Behandlungsfehler
geltend zu machen.
Fall 2.
Eine 67-jährige, seit mehr als 10 Jahren in Deutschland lebende Dissidentin,
eine ehemalige Dolmetscherin, wird vom Auto angefahren und in die
Notaufnahme einer großen Klinik gebracht. Mehrmaliges Erbrechen deutete auf
eine Gehirnerschütterung hin. Trotz der mit Nachdruck vorgebrachten Klagen
erheblicher Rückenschmerzen und dem Verlangen Röntgenaufnahmen zu erstellen,
wurden solche nicht veranlasst und ihre Beschwerden mit der Diagnose starke
Prellungen abgetan. Die Patientin nahm daraufhin verordnete Medikamente
nicht ein, da man ihr keinen Beipackzettel zukommen lies und verweigerte
auch verordnete krankengymnastische Übungen mit Verweis auf ihre starken
Schmerzen. Die Stationsärztin zog Psychiater zu Rate, die den Verdacht der
Schizophrenie äußerten und per Gericht einen Betreuer einsetzen lassen
wollten, was jedoch, auch auf Intervention der Tochter, zurückgewiesen
wurde. Nachdem die Patientin immer aggressiver wurde, wurden 12 Tage nach
Einlieferung dann doch Röntgenaufnahmen erstellt, die eine Fraktur des
Brustwirbels ergaben. Einen Ober- oder Chefarzt hatte die Patientin bis dato
noch nicht gesehen.
Hätte die Stationsärztin den Klagen der Patientin früher glauben geschenkt,
wäre beiden viel Ungemach erspart geblieben.
Fall 3.
Patient wird nach zweimalig diagnostizierter Lungenendzündung, bei als
unbehandelbar geltender MDS = Myelodysplastisches Syndrom = Leukämie, vom
Internisten stationär eingewiesen.
Aufnahmeuntersuchungen ergaben als Diagnose Lymphdrüsenkrebs im Endstadium.
Die vorherigen Fehldiagnosen, sowie die Lebensbedrohung werden eingeräumt.
OP kann wegen Allgemeinzustand nicht unter Vollnarkose durchgeführt werden.
Im Aufklärungsgespräch wurde auf die Gefahr einer Accessoriusverletzung
hingewiesen, die sich dann auch verwirklicht.
Die Hinweise des Patienten auf seine Schulterbeschwerden nach der OP werden
sofort ernst genommen, die Verletzung bestätigt und krankengymnastische
Behandlungen begonnen.
Sehr belastende Chemotherapie beginnt.
Häusliche Aufenthalte werden vereinbart, mit der Zusage sofortiger
stationärer Aufnahme bei Komplikationen, auch nachts. Dies war dann auch
erforderlich.
Auf Wunsch des Patienten wurde eine Schwester von der Betreuung entbunden,
weil die „Chemie“ zwischen Patient und Schwester nicht stimmte.
Die vom Patienten erwarteten Informationen über seinen Zustand und seine
Behandlungen wurden zu jeder Zeit gegeben und auch die Angehörigen fühlten
sich immer mit einbezogen und in ihren Sorgen und Nöten nicht
alleingelassen.
Mehrer Wochen nach dem Tode des Patienten erfolgte nochmals ein
ausführliches Abschlussgespräch mit dem Chefarzt in dem alle offenen Fragen
ausgetauscht werden konnten.
Ich habe die Zufriedenheit des Patienten über den Umgang des
Klinikpersonals, trotz des schweren Leidens, bei Besuchen und in Telefonaten
spüren können. In vollem Umfang wurde dies auch durch die Familie bestätigt.
Fall 4.
Ich darf einige Sätze aus einem Buch wiedergeben,
welches eine junge Anästhesistin über ihre Behandlung durch einen
Gynäkologen und ihr darauf folgendes Leiden geschrieben hat. Das Buch mit
dem Titel: „Die rostige Schaukel“ ist 2007 erschienen.
Ich zitiere:
Nun bin ich selbst Ärztin und weiß natürlich sehr gut, dass jeder Eingriff
ein Risiko bedeutet, dass Komplikationen nie ganz auszuschließen sind und
ich beklage mich nicht wegen der eingetretenen Nachblutung.
Menschenverachtendes Verhalten ist etwas anderes. Als behandelnder Arzt eine
Patientin ihrem Schicksal zu überlassen, wohlwissend dazu, dass es ihr nicht
gut geht, dass der Verlauf anders ist als sonst, weil man es vorzieht,
Feierabend zu machen und nach Hause zu fahren, das allerdings klage ich an.
und an anderer Stelle schreibt sie:
Und trotzdem: Ob ich Klage eingereicht hätte, wenn die beiden
feierabendliebenden Ärzte sich nach der Katastrophe anders verhalten hätten,
mir ihr Bedauern, gar ihr Mitgefühl ausgedrückt hätten – ich bin mir nicht
einmal so sicher.
und weiter:
Ein wohlmeinender, mit Gerichtsgutachten vertrauter, chirurgischer Kollege
hatte gesagt: „Lass es, es kostet furchtbar viele Nerven, bringt dir neues
Leid, und gewinnen kannst du als Patientin nicht in diesem Lande.“
Das zivilrechtliche Verfahren ging mit einem Urteil zugunsten der Patientin
aus.
Diese Ärztin erzählte mir, dass sie ein solches Verhalten ihrer
früheren Kollegen und Kolleginnen niemals für möglich gehalten hätte und
dass dieses beklagte Verhalten auch die noch andauernden ärztlichen
Behandlungen einschließt.
Sie ist auch davon überzeugt, dass sie das Verfahren nicht hätte erfolgreich
durchstehen können, wenn sie nicht das Wissen als Ärztin gehabt hätte, nicht
die Unterstützung ihres Mannes, eines Chirurgen gehabt hätte und wenn sie
nicht das Glück gehabt hätte, durch einen der besten Patientenanwälte
vertreten worden zu sein.
Welche Erwartungen formulieren
Patienten aus ihren Erfahrungen?
Patienten möchten als Menschen in ihren Nöten und
mit ihren Gefühlen wahrgenommen werden und nicht nur als ein Fall unter
vielen anderen gelten.
Erwartet wird, dass Stations- bzw. Assistenzärzte in
Notfallsituationen jederzeit auf den Rat und die Unterstützung ihrer
Vorgesetzen zurückgreifen können. Denn gerade Stresssituationen und fehlende
Erfahrung bergen die Gefahr von Fehlentscheidungen.
Patienten erwarten zeitnah
eine interdisziplinäre, eine fächerübergreifende Arbeitsweise in
Notfallsituationen.
Und sie erwarten in solchen Situationen, in denen
sie nicht mehr ansprechbar sind, sei es bei der Aufnahme oder auch nach
Komplikationen im Krankheitsverlauf, dass die nächsten Angehörigen
informiert und vertrauensvoll in das weitere Vorgehen mit einbezogen werden.
Drei wichtige Forderungen der
NGM-Bayern, die erforderlich sind um die Situation für Patienten zu
verbessern, darf ich kurz vortragen und begründen:
1. Ich zitiere Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger,
Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilian-Universität
München aus seinem Beitrag in dem Buch, „Medizinschadensfälle und
Patientensicherheit“: „Der Volksmund hat zum Problem von Schäden und Fehlern
zwei geflügelte Worte entwickelt, die lauten: „Aus Fehlern kann man lernen“
und „Aus Schaden wird man klug“.
Deshalb ist ganz wichtig für die Zukunft unseres Gesundheitssystems die
Einführung eines Fehlermeldesystems in Kliniken und Krankenhäusern, sowie
aber auch in ärztlichen Praxen.
2. Betroffenen von so genannten „unerwünschten
Ereignissen“ also Behandlungsfehlern und deren Angehörigen ist mit aller
Offenheit und auf der ganzen Linie zu helfen. Es wäre deshalb eine
„Verschuldensunabhängige Schadensregulierung“ einzuführen. Dies würde den
Patienten davon entbinden, die fehlerhafte Arbeit des Arztes beweisen zu
müssen und den Arzt davon, einen Fehler einzugestehen oder abzustreiten. Und
es würde Gutachter davon freistellen die Schuld eines Kollegen gutachterlich
zu belegen und die Gerichte davon, eine Schuld des Arztes feststellen zu
müssen.
Eine solche verschuldensunabhängige Schadensregulierung bestand übrigens
bereits in der ehemaligen DDR und erlangte durch Übernahme in den
Einigungsvertrag 1990 auch danach für ehemalige Bürger der DDR
Rechtsgültigkeit in der Bundesrepublik.
3. Dringend erforderlich ist die Schaffung eines
zeitgemäßen Patientenrechtegesetz durch den Gesetzgeber. Es ist von Seiten
der Patienten nicht nachvollziehbar und zu akzeptieren, wie von der
Versicherungswirtschaft argumentiert wird. Ich zitiere hier eine Stelle von
Rechtsanwalt Patrick Weidinger, Leiter Arzthaftpflicht der
Winterthur-Versicherungen aus dem Buch, Medizinschadensfälle und
Patientensicherheit in der er das Ergebnis einer Arbeitsgruppe wie folgt
beschreibt. Zitat: „Dass der Patient rechtlich umfassend geschützt ist, …
und weiter … und sah das Richterrecht, welches weitaus besser auf die
konkreten Umstände des Einzelfalles eingehen könne, gegenüber einem starren
Gesetzesrecht als deutlich überlegen an“.
Wie viele Patienten sind denn jedoch wirklich in der Lage, so ein Verfahren
erfolgreich durchzustehen? Sei es, weil keine Rechtsschutzversicherung
besteht und somit das finanzielle Risiko unkalkulierbar wird, oder die durch
den Schaden entstandene psychische und physische Situation es einfach nicht
zulassen.
Eine
Anmerkung sei mir noch zum Ende meines Vortrages gestattet:
Es bedarf dringend
einer neuen Haltung in der zwischenmenschlichen Kommunikation den Patienten
gegenüber und eine neue Fehlerkultur.
Dass Ärzte und Pflegepersonal wenig Zeit haben, ist kein Argument - ein
Lächeln, ein Händedruck, ein aufrechter Blickkontakt, vielleicht auch mal
ein tröstendes Streicheln am Arm, brauchen kaum Zeit - allerdings
Verständnis, Mitgefühl und Herz. Das muss uns allen immer wieder bewusst
sein und wir müssen es auch immer wieder üben!
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