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Symposium, Klinikum Nürnberg


Symposium des Klinikums Nürnberg, 26. April 2008 

Notfälle und Komplikationen in der Gastroenterologie: Interdisziplinäres Management 

Beitrag von Ewald Kraus 

Notfall- und Komplikationsmanagement aus einer anderen Perspektive: Was der Patient erwartet 

Die zwischenmenschliche Kommunikation ist das A&O jeder Beziehung, auch der zwischen den Ärzten und ihren Patienten. 

Aus unserer Erfahrung vieler Beratungsgespräche, kommen mehr als die Hälfte aller Ratsuchenden eigentlich immer mit einer Beschwerde über die als (un-)menschlich empfundene Behandlung zu uns. Aus dieser Unzufriedenheit darüber, dass mit ihnen nicht, nicht ausführlich genug und/oder unfreundlich geredet wurde, dass sie sich nicht ernst genommen fühlten, entsteht vielfach eigentlich erst dadurch das Infragestellen auch der medizinischen Behandlung.
Hinzu kommt, dass die Patienten auch bei eindeutig nachweisbaren Behandlungsfehlern, keine Entschuldigung vom behandelnden Arzt bzw. von dem Krankenhaus erhalten.
Es kommt auch vor, dass Patienten darüber klagen, dass sie von Nachbehandlern bedrängt werden, die Klärung der Fehlbehandlung nicht zu betreiben. 

Immer wieder hören wir von Betroffenen Sätze wie:
Auch Ärzte können Fehler machen,
das sind auch nur Menschen,
wenn man nur mit uns gesprochen hätte, oder,
sie sollen dann auch zu ihren Fehlern stehen.
Sie fühlen sich nicht nur körperlich, sondern auch in ihrer Wertigkeit als Mensch verletzt, weil ihnen nicht der nötige und zu erwartende Respekt entgegengebracht wurde.  

Ich darf nun stark gekürzt einige Beispiele vortragen, was der Patient erwartet, aber auch was er nicht erwartet, wenn er sich in ärztliche Behandlung begibt.  

Fall 1.
Ich erinnere mich an einen Fall, da hatte der Arzt eine Schmerzspritze zu tief gesetzt, so dass es zu einem Pneumothorax, zum Kollaps des betroffenen Lungenflügels, kam. Der Arzt fuhr seine Patientin persönlich mit seinem Auto in die Klinik, erschien am nächsten Tag (einem Samstag) an ihrem Bett mit einem großen Strauß Blumen und entschuldigte sich noch einmal ausdrücklich.
Selbstverständlich werden nicht immer Blumen erwartet. Aber ein freundliches Wort, eine Geste, eine Entschuldigung, das ist das mindeste, was Patienten in einem solchen Fall erwarten.
Diese Patientin verzichtete übrigens auch darauf, einen Behandlungsfehler geltend zu machen. 

Fall 2.
Eine 67-jährige, seit mehr als 10 Jahren in Deutschland lebende Dissidentin, eine ehemalige Dolmetscherin, wird vom Auto angefahren und in die Notaufnahme einer großen Klinik gebracht. Mehrmaliges Erbrechen deutete auf eine Gehirnerschütterung hin. Trotz der mit Nachdruck vorgebrachten Klagen erheblicher Rückenschmerzen und dem Verlangen Röntgenaufnahmen zu erstellen, wurden solche nicht veranlasst und ihre Beschwerden mit der Diagnose starke Prellungen abgetan. Die Patientin nahm daraufhin verordnete Medikamente nicht ein, da man ihr keinen Beipackzettel zukommen lies und verweigerte auch verordnete krankengymnastische Übungen mit Verweis auf ihre starken Schmerzen. Die Stationsärztin zog Psychiater zu Rate, die den Verdacht der Schizophrenie äußerten und per Gericht einen Betreuer einsetzen lassen wollten, was jedoch, auch auf Intervention der Tochter, zurückgewiesen wurde. Nachdem die Patientin immer aggressiver wurde, wurden 12 Tage nach Einlieferung dann doch Röntgenaufnahmen erstellt, die eine Fraktur des Brustwirbels ergaben. Einen Ober- oder Chefarzt hatte die Patientin bis dato noch nicht gesehen.
Hätte die Stationsärztin den Klagen der Patientin früher glauben geschenkt, wäre beiden viel Ungemach erspart geblieben.  

Fall 3.
Patient wird nach zweimalig diagnostizierter Lungenendzündung, bei als unbehandelbar geltender MDS = Myelodysplastisches Syndrom = Leukämie, vom Internisten stationär eingewiesen.
Aufnahmeuntersuchungen ergaben als Diagnose Lymphdrüsenkrebs im Endstadium.
Die vorherigen Fehldiagnosen, sowie die Lebensbedrohung werden eingeräumt.
OP kann wegen Allgemeinzustand nicht unter Vollnarkose durchgeführt werden.
Im Aufklärungsgespräch wurde auf die Gefahr einer Accessoriusverletzung hingewiesen, die sich dann auch verwirklicht.
Die Hinweise des Patienten auf seine Schulterbeschwerden nach der OP werden sofort ernst genommen, die Verletzung bestätigt und krankengymnastische Behandlungen begonnen.
Sehr belastende Chemotherapie beginnt.
Häusliche Aufenthalte werden vereinbart, mit der Zusage sofortiger stationärer Aufnahme bei Komplikationen, auch nachts. Dies war dann auch erforderlich.
Auf Wunsch des Patienten wurde eine Schwester von der Betreuung entbunden, weil die „Chemie“ zwischen Patient und Schwester nicht stimmte.
Die vom Patienten erwarteten Informationen über seinen Zustand und seine Behandlungen wurden zu jeder Zeit gegeben und auch die Angehörigen fühlten sich immer mit einbezogen und in ihren Sorgen und Nöten nicht alleingelassen.
Mehrer Wochen nach dem Tode des Patienten erfolgte nochmals ein ausführliches Abschlussgespräch mit dem Chefarzt in dem alle offenen Fragen ausgetauscht werden konnten.
Ich habe die Zufriedenheit des Patienten über den Umgang des Klinikpersonals, trotz des schweren Leidens, bei Besuchen und in Telefonaten spüren können. In vollem Umfang wurde dies auch durch die Familie bestätigt.  

Fall 4.
Ich darf einige Sätze aus einem Buch wiedergeben, welches eine junge Anästhesistin über ihre Behandlung durch einen Gynäkologen und ihr darauf folgendes Leiden geschrieben hat. Das Buch mit dem Titel: „Die rostige Schaukel“ ist 2007 erschienen.
Ich zitiere:
Nun bin ich selbst Ärztin und weiß natürlich sehr gut, dass jeder Eingriff ein Risiko bedeutet, dass Komplikationen nie ganz auszuschließen sind und ich beklage mich nicht wegen der eingetretenen Nachblutung. Menschenverachtendes Verhalten ist etwas anderes. Als behandelnder Arzt eine Patientin ihrem Schicksal zu überlassen, wohlwissend dazu, dass es ihr nicht gut geht, dass der Verlauf anders ist als sonst, weil man es vorzieht, Feierabend zu machen und nach Hause zu fahren, das allerdings klage ich an.
und an anderer Stelle schreibt sie:
Und trotzdem: Ob ich Klage eingereicht hätte, wenn die beiden feierabendliebenden Ärzte sich nach der Katastrophe anders verhalten hätten, mir ihr Bedauern, gar ihr Mitgefühl ausgedrückt hätten – ich bin mir nicht einmal so sicher.
und weiter:
Ein wohlmeinender, mit Gerichtsgutachten vertrauter, chirurgischer Kollege hatte gesagt: „Lass es, es kostet furchtbar viele Nerven, bringt dir neues Leid, und gewinnen kannst du als Patientin nicht in diesem Lande.“
Das zivilrechtliche Verfahren ging mit einem Urteil zugunsten der Patientin aus.
Diese Ärztin erzählte mir, dass sie ein solches Verhalten ihrer früheren Kollegen und Kolleginnen niemals für möglich gehalten hätte und dass dieses beklagte Verhalten auch die noch andauernden ärztlichen Behandlungen einschließt.
Sie ist auch davon überzeugt, dass sie das Verfahren nicht hätte erfolgreich durchstehen können, wenn sie nicht das Wissen als Ärztin gehabt hätte, nicht die Unterstützung ihres Mannes, eines Chirurgen gehabt hätte und wenn sie nicht das Glück gehabt hätte, durch einen der besten Patientenanwälte vertreten worden zu sein.  

Welche Erwartungen formulieren Patienten aus ihren Erfahrungen? 

Patienten möchten als Menschen in ihren Nöten und mit ihren Gefühlen wahrgenommen werden und nicht nur als ein Fall unter vielen anderen gelten. 

Erwartet wird, dass Stations- bzw. Assistenzärzte in Notfallsituationen jederzeit auf den Rat und die Unterstützung ihrer Vorgesetzen zurückgreifen können. Denn gerade Stresssituationen und fehlende Erfahrung bergen die Gefahr von Fehlentscheidungen.  

Patienten erwarten zeitnah eine interdisziplinäre, eine fächerübergreifende Arbeitsweise in Notfallsituationen.  

Und sie erwarten in solchen Situationen, in denen sie nicht mehr ansprechbar sind, sei es bei der Aufnahme oder auch nach Komplikationen im Krankheitsverlauf, dass die nächsten Angehörigen informiert und vertrauensvoll in das weitere Vorgehen mit einbezogen werden.  

Drei wichtige Forderungen der NGM-Bayern, die erforderlich sind um die Situation für Patienten zu verbessern, darf ich kurz vortragen und begründen:

1. Ich zitiere Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger, Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilian-Universität München aus seinem Beitrag in dem Buch, „Medizinschadensfälle und Patientensicherheit“: „Der Volksmund hat zum Problem von Schäden und Fehlern zwei geflügelte Worte entwickelt, die lauten: „Aus Fehlern kann man lernen“ und „Aus Schaden wird man klug“.
Deshalb ist ganz wichtig für die Zukunft unseres Gesundheitssystems die Einführung eines Fehlermeldesystems in Kliniken und Krankenhäusern, sowie aber auch in ärztlichen Praxen. 

2. Betroffenen von so genannten „unerwünschten Ereignissen“ also Behandlungsfehlern und deren Angehörigen ist mit aller Offenheit und auf der ganzen Linie zu helfen. Es wäre deshalb eine „Verschuldensunabhängige Schadensregulierung“ einzuführen. Dies würde den Patienten davon entbinden, die fehlerhafte Arbeit des Arztes beweisen zu müssen und den Arzt davon, einen Fehler einzugestehen oder abzustreiten. Und es würde Gutachter davon freistellen die Schuld eines Kollegen gutachterlich zu belegen und die Gerichte davon, eine Schuld des Arztes feststellen zu müssen.
Eine solche verschuldensunabhängige Schadensregulierung bestand übrigens bereits in der ehemaligen DDR und erlangte durch Übernahme in den Einigungsvertrag 1990 auch danach für ehemalige Bürger der DDR Rechtsgültigkeit in der Bundesrepublik.  

3. Dringend erforderlich ist die Schaffung eines zeitgemäßen Patientenrechtegesetz durch den Gesetzgeber. Es ist von Seiten der Patienten nicht nachvollziehbar und zu akzeptieren, wie von der Versicherungswirtschaft argumentiert wird. Ich zitiere hier eine Stelle von Rechtsanwalt Patrick Weidinger, Leiter Arzthaftpflicht der Winterthur-Versicherungen aus dem Buch, Medizinschadensfälle und Patientensicherheit in der er das Ergebnis einer Arbeitsgruppe wie folgt beschreibt. Zitat: „Dass der Patient rechtlich umfassend geschützt ist, … und weiter … und sah das Richterrecht, welches weitaus besser auf die konkreten Umstände des Einzelfalles eingehen könne, gegenüber einem starren Gesetzesrecht als deutlich überlegen an“.
Wie viele Patienten sind denn jedoch wirklich in der Lage, so ein Verfahren erfolgreich durchzustehen? Sei es, weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und somit das finanzielle Risiko unkalkulierbar wird, oder die durch den Schaden entstandene psychische und physische Situation es einfach nicht zulassen.

Eine Anmerkung sei mir noch zum Ende meines Vortrages gestattet: 

Es bedarf dringend einer neuen Haltung in der zwischenmenschlichen Kommunikation den Patienten gegenüber und eine neue Fehlerkultur.
Dass Ärzte und Pflegepersonal wenig Zeit haben, ist kein Argument - ein Lächeln, ein Händedruck, ein aufrechter Blickkontakt, vielleicht auch mal ein tröstendes Streicheln am Arm, brauchen kaum Zeit - allerdings Verständnis, Mitgefühl und Herz. Das muss uns allen immer wieder bewusst sein und wir müssen es auch immer wieder üben!


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